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Vergleichsmehrwert bei einer Sozialplanabfindung: Anrechnung der Vorbeschäftigung

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Ein Arbeitnehmer verlangte den Vergleichsmehrwert bei einer Sozialplanabfindung, nachdem eine 13-monatige Unterbrechung seiner Betriebszugehörigkeit die Abfindung um 16.000 Euro beeinflusste. Ob die bloße Korrektur des Diensteintrittsdatums eine rechtliche Ungewissheit beseitigt und so den Streitwert für die Anwaltskosten massiv erhöht, bleibt die entscheidende juristische Fangfrage. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 2 Ta 52/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
  • Datum: 03.07.2023
  • Aktenzeichen: 2 Ta 52/23
  • Verfahren: Streitwertbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht

Gericht setzt höheren Vergleichswert fest, wenn die Parteien einen zusätzlichen außergerichtlichen Streit über Abfindungen beilegen.

  • Der normale Streitwert für eine Kündigungsschutzklage beträgt unstrittig drei Bruttomonatsgehälter
  • Ein zusätzlicher Vergleichswert entsteht durch die Klärung bisher ungeklärter Rechtsfragen
  • Streit über frühere Beschäftigungszeiten für Sozialplan-Abfindungen gilt als eigener Konflikt
  • Reine Abfindungen für den Arbeitsplatzverlust erhöhen den Streitwert hingegen nicht
  • Die Einigung über die Sozialplan-Differenz erhöht den Gesamtwert um 16.000 Euro

Was bedeutet ein Vergleichsmehrwert bei einer Sozialplanabfindung?

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es oft nicht nur um die Kündigung selbst, sondern um viel Geld. Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich häufig vor dem Gericht auf einen Vergleich. Doch für die Anwälte und die Staatskasse beginnt die Arbeit oft erst danach: Die Festsetzung von einem Streitwert entscheidet darüber, welche Gebühren für das Verfahren und den Vergleich anfallen. Ein besonders komplexer Fall beschäftigte das Landesarbeitsgericht Nürnberg im Sommer 2023. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Einigung über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten den Wert des Vergleichs drastisch erhöht. Das Gericht musste klären, wann eine Klausel in einem Vergleich nur eine bloße Modalität der Beendigung ist und wann sie einen eigenständigen, wertsteigernden Streit beilegt. Die Entscheidung ist von hoher Relevanz für die Praxis, da sie die finanziellen Anreize für Anwälte definiert, umfassende Lösungen für ihre Mandanten zu finden. Es ging konkret um die Differenzierung zwischen einer „normalen“ Abfindung und der Klärung von Ansprüchen aus einem Sozialplan.

Der Konflikt um die Dienstjahre

Ein langjähriger Mitarbeiter wehrte sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung seines Arbeitgebers. Der Mann verdiente zuletzt 4.100 Euro brutto im Monat. Die Kündigung sollte das Arbeitsverhältnis zum 28. September 2022 beenden. Doch hinter den Kulissen schwelte ein weiterer Konflikt, der für die finanzielle Absicherung des Mannes entscheidend war. Es ging um die Frage, seit wann der Angestellte ununterbrochen für das Unternehmen tätig war. Diese sogenannte Betriebszugehörigkeit ist der entscheidende Faktor bei der Berechnung von Abfindungen aus einem Sozialplan. Der Arbeitgeber stand auf dem Standpunkt, dass eine Unterbrechung von 13 Monaten in der Vergangenheit die Zählung der Dienstjahre unterbrochen habe. Der Arbeitnehmer sah dies anders und pochte auf eine durchgehende Anrechnung.

Die finanzielle Dimension der Unterbrechung

Diese Detailfrage war bares Geld wert. Würden die früheren Jahre anerkannt, stünde dem Mann eine um circa 16.000 Euro höhere Abfindung aus dem Sozialplan zu….


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