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Schadensersatz beim Rückwärtsfahren: Wer haftet und welche Kosten erstattet werden

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Ein Autofahrer in Calw forderte nach einer Kollision auf einem Tankstellengelände den vollen Schadensersatz beim Rückwärtsfahren von seinem Unfallgegner. Erst mikroskopische Spurenanalysen am Blech und die rechtliche Frage nach der Zumutbarkeit von einem Werkstattverweis sollten klären, welcher der beteiligten Fahrer tatsächlich die Wahrheit sagte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 8 C 59/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Calw
  • Datum: 18.07.2023
  • Aktenzeichen: 8 C 59/23
  • Verfahren: Zivilprozess um Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Rückwärtsfahrender Autofahrer haftet voll für Unfall auf Tankstellengelände bei stehendem Hintermann.

  • Spuren am Auto beweisen Rückwärtsfahrt des Vordermanns gegen das stehende Fahrzeug
  • Versicherung muss Gutachterkosten voll zahlen trotz kleiner Abweichungen von Tabellenwerten
  • Verweis auf günstigere Werkstatt ist erlaubt bei Entfernung unter zwanzig Kilometern
  • Kläger erhält fast gesamten Schaden ersetzt abzüglich bereits gezahlter Versicherungsbeträge

Wer trägt die Kosten beim Schadensersatz beim Rückwärtsfahren?

Es ist eine klassische Alltagssituation, die sich am 15. September 2022 auf dem Gelände einer Agip-Tankstelle in Calw ereignete und die exemplarisch für tausende Streitigkeiten im deutschen Straßenverkehr steht. Ein Audi-Fahrer wartete in seinem Fahrzeug, um an eine Zapfsäule zu gelangen oder das Gelände zu verlassen. Vor ihm stand ein anderes Fahrzeug. Plötzlich legte der Fahrer des vorderen Wagens den Rückwärtsgang ein. Was folgte, war ein Zusammenstoß – und ein monatelanger Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Calw (Urteil vom 18.07.2023, Az. 8 C 59/23). Der Fall illustriert eindrücklich, wie schnell aus einem scheinbaren Bagatellschaden eine komplexe juristische Auseinandersetzung über physikalische Bewegungsanalysen, die Zumutbarkeit von Werkstattverweisen und die Toleranzgrenzen bei Sachverständigenhonoraren werden kann. Für den geschädigten Audi-Besitzer ging es nicht nur um die Reparatur seines Blechschadens, sondern um die grundsätzliche Frage: Wer haftet, wenn Aussage gegen Aussage steht, und welche Tricks der Versicherungswirtschaft muss ein Unfallopfer akzeptieren?

Der Streit um den Unfallhergang

Die Ausgangslage schien für den Audi-Fahrer zunächst klar. Er stand hinter dem anderen Fahrzeug. Dieses setzte zurück. Der Audi-Fahrer hupte nach eigener Aussage mehrfach, um den Vordermann zu warnen – vergeblich. Das Heck des vorderen Fahrzeugs prallte gegen die Front des Audis. Doch die gegnerische Versicherung und der Fahrer des vorderen Wagens stellten den Sachverhalt gänzlich anders dar. Ihre Version der Geschichte: Der vordere Wagen habe zwar den Rückwärtsgang eingelegt, sei aber gar nicht gefahren. Er habe „unbeweglich gestanden“. Stattdessen sei der Audi-Fahrer aus Unachtsamkeit vorwärts in das stehende Fahrzeug hineingefahren. Diese Taktik ist vor Gericht nicht ungewöhnlich. Bei Auffahrunfällen spricht der sogenannte „Anscheinsbeweis“ oft gegen den Hintermann. Wer auffährt, hat meist den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder war unaufmerksam. Die Versicherung versuchte hier, den Spieß umzudrehen und den Audi-Fahrer vom Opfer zum Täter zu machen. Wäre diese Darstellung erfolgreich gewesen, hätte der Audi-Besitzer keinen Cent gesehen.

Finanzielle Diskrepanzen

Neben der Schuldfrage entbrannte ein Streit um die Höhe des Schadensersatzes….


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