Ein Geschädigter forderte hohe Mietwagenkosten nach einem Autounfall für stolze 73 Tage zurück, da er die Reparaturrechnung mangels eigener Ersparnisse nicht vorstrecken konnte. Doch trotz der langen Wartezeit geriet die volle Erstattung in Gefahr, weil der Betroffene ein entscheidendes Detail über seine finanzielle Notlage für sich behielt. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 2 O 188/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Darmstadt
- Datum: 17.02.2023
- Aktenzeichen: 2 O 188/22
- Verfahren: Zivilprozess um Unfallschäden
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherung muss Unfallschäden fast voll bezahlen, kürzt aber Mietwagenkosten bei verschwiegener Geldnot des Geschädigten.
- Unfallopfer dürfen bei der Reparatur voll auf die Schätzung ihres Gutachters vertrauen
- Versicherung muss Werkstattkosten fast vollständig zahlen bei wirtschaftlich sinnvoller Reparatur
- Geschädigte müssen Geldmangel sofort melden, um extrem lange Mietzeiten zu vermeiden
- Das Gericht berechnet Mietwagenpreise aus dem Mittelwert zweier Marktlisten plus faire Zuschläge
Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Autounfall?
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich, doch der wahre Stress beginnt oft erst mit der Schadensregulierung. Am 24. Oktober 2020 krachte es an der Kreuzung Dieselstraße/Seestraße in Mainhausen. Ein Opel Astra 1.6 D Sports Tourer wurde durch eine Vorfahrtsverletzung so stark beschädigt, dass er nicht mehr fahrbereit war. Die Schuldfrage war eindeutig: Das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug hatte die Vorfahrt missachtet. Die Haftung der gegnerischen Versicherung stand dem Grunde nach zu 100 Prozent fest. Dennoch landete der Fall vor dem Landgericht Darmstadt, da die Versicherung den Geldhahn zudrehte. Der geschädigte Opel-Fahrer benötigte mobilen Ersatz. Vom Unfalltag bis zum 5. Januar 2021 – also über 73 Tage hinweg – mietete er ein Ersatzfahrzeug der gleichen Klasse an. Gleichzeitig beauftragte er einen Sachverständigen, der die Reparaturkosten auf rund 8.177 Euro brutto schätzte. Die Werkstatt reparierte, stellte aber erst am 18. November 2020 eine Rechnung über gut 9.140 Euro und behielt das Auto bis zur vollständigen Zahlung als Pfand zurück. Da der Geschädigte nach eigenen Angaben nicht über die nötigen Mittel verfügte, um die Reparatur vorzufinanzieren, zog sich die Mietdauer in die Länge. Die Versicherung zahlte nur Teilbeträge. Sie kürzte drastisch bei den Mietwagenkosten und strich diverse Positionen der Werkstattrechnung. Der Kläger wollte auf seinem Schaden nicht sitzenbleiben. Er forderte vor dem Landgericht Darmstadt (Urteil vom 17.02.2023, Az. 2 O 188/22) die restlichen Reparaturkosten von 294,85 Euro sowie offene Mietwagenkosten in Höhe von 4.841,87 Euro. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte bei der sogenannten 130-Prozent-Grenze und überlangen Mietwagenzeiten entscheiden.
Welche Gesetze regeln die Schadenshöhe und die 130-Prozent-Grenze?
Das deutsche Schadensersatzrecht folgt einem klaren Prinzip. Gemäß § 249 BGB hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Das nennt man Naturalrestitution – also den Anspruch auf tatsächliche Wiederherstellung des beschädigten Rechtsguts statt bloßer Geldentschädigung –. Im Verkehrsrecht bedeutet dies: Der Geschädigte darf sein Auto reparieren lassen, solange die Reparaturkosten nicht völlig unverhältnismäßig sind….