Nach 20 Jahren forderte ein Münchner Verein die Kündigung von einem Kleingartenpachtvertrag, weil eine heimliche Wildtierkamera den Pächter bei einem vermeintlichen Giftanschlag auf die Nachbarparzellen filmte. Der Beweiswert von einer Videoaufnahme im Zivilprozess wird nun zur entscheidenden Hürde, wenn unscharfe Pixel zwischen einer Straftat und einfachem Biomüll unterscheiden müssen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 452 C 5755/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht München
- Datum: 05.12.2025
- Aktenzeichen: 452 C 5755/25
- Verfahren: Klage auf Räumung einer Kleingartenparzelle
- Rechtsbereiche: Kleingartenrecht, Pachtrecht
Kleingartenverein darf Pächter nicht kündigen, weil Beweise für gesundheitsschädliches Pulver auf Gemüsebeeten fehlen.
- Verschwommene Videoaufnahmen beweisen keine gefährlichen Stoffe und rechtfertigen keine sofortige Kündigung
- Verein versäumte eine notwendige schriftliche Warnung vor der ordentlichen Kündigung des Vertrags
- Das langjährige Pachtverhältnis von über zwanzig Jahren verhindert einen sofortigen Vertragsverlust
- Ein bloßer Verdacht auf Fehlverhalten reicht ohne eindeutige Beweise nicht zur Kündigung
Ist die Kündigung von einem Kleingartenpachtvertrag wegen einer Videoaufnahme zulässig?
Ein weißes Pulver, eine versteckte Wildtierkamera und ein erbitterter Streit am Gartenzaun: Was wie der Plot eines bayerischen Kriminalromans klingt, beschäftigte das Amtsgericht München im Dezember 2025. Im Zentrum stand ein Pächter-Ehepaar, das seine Parzelle nach über 20 Jahren räumen sollte. Der Vorwurf wog schwer. Der Mann soll gezielt eine unbekannte Substanz über das Gemüse des Nachbarn gestreut haben. Doch der Fall zeigt exemplarisch, wie hoch die Hürden für den Rauswurf aus einem Kleingarten sind. Das Gericht musste klären, ob unscharfe Videobilder und bloße Verdachtsmomente genügen, um ein jahrzehntelanges Pachtverhältnis zu beenden. Das Urteil vom 05.12.2025 (Az. 452 C 5755/25) liefert eine Lehrstunde im Beweisrecht und stärkt die Rechte von Hobbygärtnern, wenn Beweise nicht eindeutig sind.
Der Auslöser: Ein Nachbarschaftsstreit und eine Wildkamera
Die Geschichte begann in einer Kleingartenanlage in München. Ein Ehepaar hatte dort seit dem 01.01.2002 die Parzelle Nummer 079 gepachtet. Das Verhältnis zum Nachbarn auf der Parzelle 078 war offenbar angespannt. Dieser Nachbar hatte – offiziell zu Beobachtungszwecken – eine Wildtierkamera installiert. Am Vormittag des 13.11.2024 um 11:44 Uhr zeichnete diese Kamera eine Szene auf, die später im Gerichtssaal in Dauerschleife analysiert werden sollte. Die Aufnahmen zeigten den Pächter der Parzelle 079, wie er sich auf einer Plattenreihe bewegte, die als Grenze zwischen den Gärten diente. Er führte eine Wurfbewegung aus und verteilte eine weiße Substanz in der Nähe der Gemüsebeete des Nachbarn. Der Nachbar sichtete das Material zehn Tage später, erstattete Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und fürchtete um seine Gesundheit. Er behauptete, der Mann habe sein Gemüse vergiftet. Der Dachverband der Kleingartenvereine reagierte prompt und sprach am 13.12.2024 die außerordentliche fristlose Kündigung aus. Hilfsweise schob der Verband eine ordentliche Kündigung nach. Die Begründung: Wer Gift streut und Hausfriedensbruch begeht, zerstört den Frieden der Gemeinschaft unwiderruflich. Das Ehepaar weigerte sich jedoch, das Feld zu räumen….