Eine Personaldisponentin aus Mecklenburg-Vorpommern wählte die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers, nachdem ihr Chef das gesamte Team wegen zeitgleicher Krankmeldungen beim selben Arzt strafrechtlich angezeigt hatte. Plötzlich droht die Erschütterung des Beweiswerts einer Krankmeldung, während die massiven Vorwürfe des Arbeitgebers die Frage nach einem irreparablen Vertrauensbruch aufwerfen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 2 Sa 30/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 26.07.2022
- Aktenzeichen: 2 Sa 30/22
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlungsrecht
Arbeitnehmerin kündigt wirksam bei massiven Vertrauensbrüchen, verliert aber Lohnfortzahlung wegen unglaubwürdiger Krankmeldung.
- Krankmeldungen verlieren ihren Beweiswert, wenn mehrere Kollegen gleichzeitig beim selben Arzt fehlen.
- Arbeitnehmer müssen ihre Krankheit nach berechtigten Zweifeln konkret mit Symptomen und Medikamenten belegen.
- Strafanzeigen und unberechtigte Vorwürfe des Arbeitgebers rechtfertigen eine sofortige Kündigung durch die Mitarbeiterin.
- Neue Belege des Arbeitgebers im Berufungsverfahren können die finanzielle Urlaubsabgeltung nachträglich verringern.
- Nach einer wirksamen Kündigung entfallen alle Arbeitgeber-Ansprüche wegen einer später aufgenommenen Konkurrenztätigkeit.
Darf ein Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn der Chef Strafanzeige erstattet?
Ein Streit in einem Zeitarbeitsunternehmen eskalierte im Spätsommer 2021 zu einem juristischen Kleinkrieg, der fundamentale Fragen des Arbeitsrechts berührte. Es ging um eine mutmaßliche „Meuterei“ einer ganzen Abteilung, kollektive Krankmeldungen und die Frage, ab wann das Vertrauensverhältnis so zerrüttet ist, dass eine fristlose Kündigung – diesmal ausgesprochen durch die Mitarbeiterin – gerechtfertigt ist. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern musste in zweiter Instanz ein Urteil fällen, das tief in die Beweislastregeln bei Krankschreibungen und die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten eingreift. Im Zentrum standen eine 31-jährige Personaldisponentin, die sich ungerecht behandelt fühlte, und ein Arbeitgeber, der sich einer Verschwörung seiner Belegschaft ausgesetzt sah. Das Urteil vom 26.07.2022 (Az. 2 Sa 30/22) liefert wichtige Erkenntnisse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere wenn Konflikte nicht mehr am Konferenztisch, sondern über Strafanzeigen und einstweilige Verfügungen ausgetragen werden.
Was geschah vor der Eskalation im Zeitarbeitsunternehmen?
Die 1991 geborene Personaldisponentin arbeitete seit dem 8. Oktober 2018 für das Zeitarbeitsunternehmen. Ihr vertraglich vereinbarter Bruttomonatslohn lag bei 1.950 Euro für eine 40-Stunden-Woche. Bis zum Sommer 2021 schien das Arbeitsverhältnis unauffällig zu verlaufen. Doch Ende August braute sich in der Niederlassung ein Konflikt zusammen, der das gesamte Team erfassen sollte. Am 31. August 2021 fand ein Personalgespräch zwischen der Geschäftsführung und dem Gebietsleiter S. statt. In diesem Gespräch wurde dem Gebietsleiter die Kündigung überreicht. Dies war der Funke, der das Pulverfass entzündete. Nur wenige Tage später, am 6. September 2021, versendete der gekündigte Gebietsleiter eine E-Mail an die Geschäftsleitung. Der Inhalt war brisant: Er schrieb, das Team habe sich am Wochenende beraten und wünsche einen „Neustart“….