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Betriebsübergang: Wann Ihr Widerspruchsrecht nach einem Jahr endet

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Ein Ingenieur kämpfte um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang und verklagte seinen früheren Automobilkonzern, nachdem er bereits seit über zwölf Monaten für einen neuen Dienstleister gearbeitet hatte. Er rügte eine fehlerhafte Unterrichtung über die Identität der technischen Einheit und versuchte, dem Wechsel trotz der langen Zeitspanne noch nachträglich zu widersprechen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 5 Sa 1675/21

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
  • Datum: 06.10.2022
  • Aktenzeichen: 5 Sa 1675/21
  • Verfahren: Berufung zur Feststellung des Arbeitsverhältnisses
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Betriebsübergang

Mitarbeiter muss beim neuen Arbeitgeber bleiben, da der Betriebsteil-Übergang gültig und sein Widerspruch verspätet war.

  • Das Gericht stuft die neue Organisation als eigenständigen und rechtlich übertragbaren Betriebsteil ein
  • Die kurze Existenz der Einheit vor dem Verkauf verhindert den rechtmäßigen Übergang nicht
  • Der Mitarbeiter wehrte sich erst nach über einem Jahr gegen den Wechsel zum Käufer
  • Das Informationsschreiben klärte ausreichend über den neuen Besitzer und alle rechtlichen Folgen auf
  • Durch das lange Weiterarbeiten beim neuen Chef verlor der Angestellte sein Recht auf Klage

Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis bei einem Teilbetriebsübergang?

Ein langjähriger Fertigungsmitarbeiter klagte gegen seinen Arbeitgeber. Er wollte nicht akzeptieren, dass sein Arbeitsplatz auf eine andere Firma übergegangen war. Der Streit landete vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Die Beklagte gehört zu einem französischen Automobilkonzern. Sie betreibt an zwei Standorten ein internationales technisches Entwicklungszentrum. Der Konzern plante eine Umstrukturierung. Die Beklagte wollte Teile der Entwicklung auslagern. Dafür gründete sie eine neue organisatorische Einheit. Diese Einheit umfasste Gebäude, Prüfstände und Mitarbeiter. Später verkaufte die Beklagte diese Einheit an die H GmbH. Die H GmbH ist ein Ingenieursdienstleister. Der Kläger erhielt ein Schreiben über seine Versetzung in diese neue Einheit. Kurz darauf informierte die Beklagte ihn über den geplanten Betriebsübergang. Der Kläger widersprach der Versetzung zunächst nur „unter Vorbehalt“. Er arbeitete jedoch über ein Jahr lang für die H GmbH weiter. Erst im November 2020 erklärte er offiziell seinen Widerspruch gegen den Übergang. Er wollte feststellen lassen, dass er weiterhin bei der Beklagten angestellt ist. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied am 06.10.2022 (Az.: 5 Sa 1675/21) gegen den Mitarbeiter. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit des Betriebsübergangs.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten beim Betriebsübergang nach § 613a BGB?

Der Fall dreht sich um den § 613a BGB – also die zentrale Vorschrift zum Schutz von Arbeitnehmern bei Firmenverkäufen. Das Gesetz regelt den automatischen Übergang von Arbeitsverhältnissen. Verkauft ein Inhaber seinen Betrieb, treten die Arbeitsverträge auf den Käufer über. Der neue Inhaber tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch, wenn nur ein Betriebsteil verkauft wird. Ein Betriebsteil – also eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb eines Unternehmens – muss übertragungsfähig sein. Es darf sich nicht nur um eine bloße Ansammlung von Mitarbeitern handeln. Es muss eine wirtschaftliche Einheit vorliegen. Diese Einheit muss ihre Identität auch beim neuen Inhaber wahren….


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