Eine Mandantin forderte nach einem Bauprozess Schadensersatz für einen ungünstigen Vergleich, weil ihr erster Anwalt eine entscheidende Frist versäumt hatte. Obwohl der Fehler des Juristen unstrittig war, musste sie zwei Drittel des Schadens selbst tragen – wegen eines Versäumnisses ihres neuen Anwalts. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 863/25 Bau | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht München
- Datum: 11.11.2025
- Aktenzeichen: 9 U 863/25 (Bau)
- Verfahren: Zivilverfahren (Anwaltshaftung)
- Rechtsbereiche: Anwaltshaftung, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht
- Das Problem: Eine Mandantin verklagte ihren ersten Anwalt. Er hatte in einem Bauprozess wichtige Fristen versäumt und unzureichend vorgetragen. Dadurch sah sich die Mandantin gezwungen, einen sehr ungünstigen Vergleich einzugehen.
- Die Rechtsfrage: Muss der erste Anwalt den Schaden bezahlen, wenn seine Mandantin später mit einem neuen Anwalt einen viel zu niedrigen Vergleich schließt?
- Die Antwort: Ja, der Anwalt haftet, aber nur zu einem Drittel. Das Gericht bestätigte die Pflichtverletzung des Anwalts. Die Mandantin musste sich ein hohes Mitverschulden anrechnen lassen.
- Die Bedeutung: Anwälte haften bei Fristversäumnissen, die zum Prozessverlust führen können. Mandanten müssen jedoch sicherstellen, dass nachfolgende Anwälte den Schaden nicht durch unkluge Vergleiche erhöhen.
Haftet der Anwalt für einen schlechten Vergleich?
Ein Albtraum für jeden Mandanten: Nach jahrelangem Streit um Baumängel scheint der Sieg greifbar, doch dann versäumt der eigene Anwalt entscheidende Fristen. Um die drohende Niederlage abzuwenden, lässt man sich notgedrungen auf einen faulen Kompromiss ein. Genau dieses Szenario lag dem Oberlandesgericht München am 11.11.2025 zur Entscheidung vor (Az.: 9 U 863/25). Im Kern ging es um eine Bauherrin, die 2011 eine GbR mit Arbeiten beauftragt hatte. Nachdem 2014 in einem selbständigen Beweisverfahren erhebliche Mängel festgestellt wurden, verklagte sie die Baufirma 2019 auf rund 19.000 Euro. Ihr damaliger Anwalt, der nunmehr Beklagte, reichte die Klagebegründung jedoch viel zu spät und nur handschriftlich ein, weshalb das Gericht diesen Vortrag ignorierte. In der mündlichen Verhandlung erschien er gar nicht erst. Ein in letzter Minute engagierter neuer Anwalt schloss daraufhin einen Vergleich über lediglich 3.000 Euro, um die Klageabweisung zu verhindern. Die Bauherrin wollte sich diese Differenz von fast 16.000 Euro nun von ihrem ersten Anwalt zurückholen.
Wann muss ein Anwalt Schadensersatz zahlen?
Um zu verstehen, warum das Gericht hier eine sehr differenzierte Entscheidung traf, muss man die Grundlagen der Anwaltshaftung betrachten. Ein Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB, der eine gewissenhafte Interessenvertretung schuldet. Verletzt der Anwalt seine Pflichten – etwa durch Fristversäumnisse – und entsteht dem Mandanten dadurch ein Schaden, muss er diesen ersetzen. Die juristische Herausforderung liegt dabei in der Kausalität, also dem ursächlichen Zusammenhang. Das Gericht muss eine hypothetische Betrachtung anstellen: Wie wäre der ursprüngliche Prozess ausgegangen, wenn der Anwalt alles richtig gemacht hätte? Dabei gilt im Schadensersatzprozess eine Beweiserleichterung nach § 287 ZPO. Die geschädigte Mandantin muss nicht mit absoluter Sicherheit beweisen, dass sie gewonnen hätte; es genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, die auf gesicherten Grundlagen beruht….