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Haftungsverteilung beim Überholunfall: Linksabbieger zahlt oft den größten Teil

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Ein Motorradfahrer überholte eine lange Fahrzeugkolonne, als plötzlich ein Pkw nach links in einen Feldweg ausscherte und es zur schweren Kollision kam. Die entscheidende Frage war, ob das riskante Kolonne-Überholen schwerer wiegt als die verletzte doppelte Rückschaupflicht des Abbiegenden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 38/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Braunschweig
  • Datum: 27. Juni 2023
  • Aktenzeichen: 12 O 38/23
  • Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht, Haftungsrecht

  • Das Problem: Ein Motorradfahrer überholte eine lange stehende Autoschlange auf der Gegenfahrbahn. Gleichzeitig scherte eine Autofahrerin zum Linksabbiegen aus der Kolonne aus. Die Fahrzeuge stießen zusammen, und die Parteien stritten über die genaue Schuldverteilung am Unfall.
  • Die Rechtsfrage: Wer trägt die Hauptschuld, wenn ein Abbieger seine Rückschaupflicht verletzt und mit einem Überholer kollidiert, der eine lange Kolonne überholte?
  • Die Antwort: Die Autofahrerin (Klägerin) trägt die Hauptschuld, der Motorradfahrer (Beklagter) nur eine Teilschuld. Das Gericht verteilte die Haftung zu 75 Prozent zulasten der Autofahrerin und zu 25 Prozent zulasten des Motorradfahrers. Die Autofahrerin verletzte ihre Pflicht zur doppelten Kontrolle des rückwärtigen Verkehrs. Der Motorradfahrer schuf durch das Überholen der Kolonne eine erhöhte abstrakte Betriebsgefahr.
  • Die Bedeutung: Wer aus einer Autokolonne links abbiegt, muss den rückwärtigen Verkehr äußerst sorgfältig prüfen. Das Überholen einer Kolonne erhöht das allgemeine Risiko für den Überholenden, selbst wenn dieser keine Geschwindigkeits- oder speziellen Überholregeln verletzt.

Was passiert bei einem Unfall beim Überholen einer stehenden Fahrzeugkolonne?

Ein sonniger Nachmittag im Oktober 2022 endete auf einer Landstraße bei Braunschweig mit Blechschaden und einem Rechtsstreit. Auf der Strecke von Groß Schwülper nach Harvesse staute sich der Verkehr vor einer Ampelkreuzung. Die Fahrzeugschlange war lang, mindestens 400 Meter. In dieser Kolonne stand eine junge Frau mit dem VW Golf ihrer Mutter. Von hinten näherte sich ein Motorradfahrer auf seiner BMW F 800 GT. Er wollte nicht warten. Der Biker setzte zum Überholen der stehenden Autos an und fuhr auf der linken Spur an der Kolonne vorbei. Abrupt ausschwenkender Golf kollidiert beinahe mit dem Vorderreifen eines dicht heranfahrenden Motorrads.Die Situation eskalierte an der Einmündung eines Feldweges. Die Golf-Fahrerin scherte nach links aus der Kolonne aus. Sie wollte in den Feldweg abbiegen. In genau diesem Moment passierte das Motorrad ihr Fahrzeug. Es kam zum Zusammenstoß. Der Sachschaden war erheblich. Die Mutter der Fahrerin klagte als Eigentümerin des Autos gegen den Motorradfahrer und dessen Versicherung. Das Landgericht Braunschweig musste nun klären, wer für den Unfall haftet. Das Urteil vom 27. Juni 2023 (Az. 12 O 38/23) liefert wichtige Antworten zur Schuldverteilung in solchen Lagen. Es zeigt, dass auch ein regelkonformer Überholer nicht immer straffrei ausgeht. Gleichzeitig macht es deutlich, wie streng die Sorgfaltspflichten für Linksabbieger sind.

Welche Gesetze regeln die Schuldfrage beim Verkehrsunfall?

Der Fall berührt zentrale Normen des Straßenverkehrsrechts….


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