Ein Mann wurde wegen versuchten Totschlags im Straßenverkehr angeklagt, weil er einen anderen Pkw bei hoher Geschwindigkeit gezielt von der Fahrbahn abgedrängt hatte. Der entscheidende Beweis für den Tötungsvorsatz war aber keine Zeugenaussage, sondern die millimetergenaue Analyse einer einzigen Lenkbewegung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Ks 315 Js 22118/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Itzehoe
- Datum: 15.04.2025
- Aktenzeichen: 6 Ks 315 Js 22118/24
- Verfahren: Strafverfahren wegen versuchten Totschlags
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht
- Das Problem: Ein Autofahrer verfolgte einen anderen Pkw-Fahrer und stieß gezielt mit seinem Wagen gegen dessen Fahrzeug. Der gerammte Wagen kam daraufhin von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum.
- Die Rechtsfrage: War die gezielte Lenkbewegung, die zum Unfall führte, der Versuch, den anderen Fahrer zu töten, oder handelte es sich lediglich um einen Verkehrsunfall?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags. Er hatte den Tod des Opfers durch die gezielte Lenkbewegung billigend in Kauf genommen (Bedingter Vorsatz).
- Die Bedeutung: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Ihm wurde außerdem die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen.
Ist gezieltes Rammen mit dem Auto versuchter Totschlag?
Es klingt wie eine Szene aus einem Actionfilm, ist aber blutiger Ernst auf deutschen Straßen: Eine Verfolgungsjagd bei Nacht, mehrere Fahrzeuge, die ein Opfer bedrängen, und schließlich ein gezielter Rammstoß bei hoher Geschwindigkeit. Genau mit diesem Szenario musste sich das Landgericht Itzehoe auseinandersetzen. Am 15. April 2025 fällte die Strafkammer unter dem Aktenzeichen 6 Ks 315 Js 22118/24 ein wegweisendes Urteil. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Autofahrer, der einen anderen Wagen bei Tempo 80 bis 100 bewusst von der Straße drängt, lediglich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begeht oder ob er damit zum potenziellen Mörder wird. Der Fall zeigt eindrücklich, wo die Justiz die Grenze zwischen rücksichtslosem Fahren und einem Tötungsversuch zieht.
Wann wird ein Verkehrsunfall zum versuchten Tötungsdelikt?
Um die Tragweite dieses Urteils zu verstehen, muss man die juristischen Werkzeuge betrachten, die hier zum Einsatz kamen. Normalerweise werden Verkehrsunfälle als Fahrlässigkeitstaten behandelt – niemand will einen Unfall bauen. Doch hier greift das Strafgesetzbuch deutlich härter durch. Im Zentrum steht der Paragraf 212 StGB, der Totschlag, in Verbindung mit den Paragrafen 22 und 23, die den Versuch unter Strafe stellen. Ein Auto gilt rechtlich zunächst als Fortbewegungsmittel. Setzt ein Fahrer es jedoch gezielt ein, um einen anderen zu verletzen, wird es zur Waffe. Hier kommt der sogenannte gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB ins Spiel. Dieser liegt vor, wenn jemand die Sicherheit des Verkehrs durch Hindernisse oder ähnliche Eingriffe so massiv beeinträchtigt, dass Leib und Leben anderer gefährdet sind. Der entscheidende juristische Hebel in diesem Fall war jedoch der Vorsatz. Juristen unterscheiden zwischen Absicht (ich will das genau so) und dem sogenannten bedingten Vorsatz (dolus eventualis). Letzterer ist für Laien oft schwer zu greifen: Er liegt vor, wenn der Täter die Gefahr erkennt („Das könnte tödlich enden“) und sich damit abfindet („Ist mir egal, ich mach’s trotzdem“)….