Ein Bodybuilder forderte Schmerzensgeld nach einem schweren Motorradunfall, der ihn mit einem Polytrauma und dem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn zurückließ. Die gegnerische Haftpflichtversicherung verweigerte die Zahlung für Therapien und erhöhte damit womöglich die finale Entschädigungssumme gegen sich selbst. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 300/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Lübeck
- Datum: 07.03.2025
- Aktenzeichen: 10 O 300/23
- Verfahren: Zivilklage auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Haftungsrecht, Schmerzensgeldrecht
- Das Problem: Ein Motorradfahrer erlitt bei einem Unfall durch ein vorschriftswidriges Wendemanöver schwerste, dauerhafte Verletzungen. Er forderte von der Unfallverursacherin und ihrer Versicherung ein deutlich höheres Schmerzensgeld.
- Die Rechtsfrage: Reicht die bereits von der Versicherung gezahlte Teilsumme aus, um die lebenslangen körperlichen und neuropsychologischen Unfallfolgen angemessen zu entschädigen?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht setzte ein Gesamtschmerzensgeld von 105.000 Euro fest und sprach dem Kläger weitere 59.540 Euro zu. Die anhaltenden schweren Gesundheitsschäden und die Weigerung der Versicherung, notwendige Therapien zu bezahlen, erforderten diesen Betrag.
- Die Bedeutung: Bei sehr schweren und dauerhaften Unfallfolgen, wie einem Schädelhirntrauma und multiplen Frakturen mit hohem Grad der Behinderung (GdB 70), sind hohe Schmerzensgeldbeträge notwendig. Die Verweigerung der Finanzierung von medizinisch indizierten Therapien durch die Versicherung wirkt sich strafend aus.
Was geschah beim schweren Motorradunfall in Barsbüttel?
Ein einziger Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann ein bisher gesundes Leben dauerhaft aus der Bahn werfen. Genau dieser Fall beschäftigte das Landgericht Lübeck unter dem Aktenzeichen 10 O 300/23 am 7. März 2025. Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein schwerwiegender Verkehrsunfall vom 15. August 2020 auf der Kreisstraße 80 in Barsbüttel. Ein damals 34-jähriger Motorradfahrer, der bis dahin als Bodybuilder auf Wettkampfniveau körperlich hochaktiv war, kollidierte mit dem Fahrzeug einer Autofahrerin. Diese hatte verkehrswidrig ein Wendemanöver durchgeführt und den Motorradfahrer dabei erfasst. Die Schuldfrage war dem Grunde nach unstreitig, denn die Autofahrerin war bereits strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Der Streit entbrannte jedoch über die Höhe der Entschädigung. Der Kläger erlitt ein Polytrauma, also eine lebensbedrohliche Mehrfachverletzung. Die Liste seiner Leiden ist lang und umfasst ein offenes Schädelhirntrauma zweiten Grades, mehrfache Knochenbrüche an Oberschenkel, Füßen und Händen sowie eine Lungenquetschung. Trotz einer vorgerichtlichen Zahlung von rund 45.460 Euro durch die Haftpflichtversicherung der Gegenseite forderte der Kläger eine deutlich höhere Summe. Er verlangte abzüglich der bereits geleisteten Zahlung weitere 154.540 Euro, um auf ein angepeiltes Gesamt-Schmerzensgeld von 200.000 Euro zu kommen. Das Gericht musste nun entscheiden, welcher Geldbetrag das massive Leid und die dauerhafte Behinderung eines jungen Familienvaters angemessen ausgleicht.
Nach welchen Kriterien bemisst sich das Schmerzensgeld?
Das deutsche Schadensersatzrecht kennt keine starren Tabellen, aus denen man einfach einen Euro-Betrag ablesen kann….