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Entziehung der Lkw-Fahrerlaubnis wegen Epilepsie: Warum der Verlust unvermeidbar ist

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Einem Berufskraftfahrer drohte die endgültige Entziehung der Lkw-Fahrerlaubnis wegen Epilepsie, obwohl er dank Medikamenten seit Jahren keinen einzigen Anfall mehr hatte. Für seine berufliche Zukunft zählte aber nicht der Therapieerfolg, sondern eine strikte Zeitvorgabe ohne medizinische Hilfe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 B 120/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
  • Datum: 08.04.2021
  • Aktenzeichen: 1 B 120/21
  • Verfahren: Eilverfahren zur Fahrerlaubnisentziehung
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verkehrssicherheit

  • Das Problem: Die Behörde entzog einem Fahrer wegen Epilepsie die Fahrerlaubnis für Lastwagen (Klassen C1 und C1E). Der Fahrer wollte die sofortige Wirkung dieser Entziehung gerichtlich stoppen.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Behörde die Lkw-Fahrerlaubnis sofort entziehen, weil der Fahrer an Epilepsie leidet und ein hohes Anfallsrisiko besteht?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte die sofortige Entziehung, weil die medizinischen Gutachten ein relevantes Risiko für epileptische Anfälle feststellten. Für Lkw-Klassen gelten besonders strenge medizinische Anforderungen an die Anfallsfreiheit.
  • Die Bedeutung: Die Verkehrssicherheit hat bei Diagnosen wie Epilepsie Vorrang vor den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Fahrers. Für den Lkw-Führerschein ist oft eine Anfallsfreiheit von fünf Jahren ohne Medikamente notwendig.

Darf man mit Epilepsie noch Lkw fahren?

Ein Verkehrsunfall im Sommer 2019 wurde für einen Berufskraftfahrer zum Beginn eines juristischen Albtraums. Am 29. Juli streifte der Mann mit seinem Fahrzeug zunächst einen entgegenkommenden Wagen und kollidierte zweihundert Meter später frontal mit einem weiteren Auto. Was zunächst nach einer reinen Unachtsamkeit aussah, bekam eine medizinische Brisanz durch eine Aussage des Sohnes am Unfallort gegenüber der Polizei: Sein Vater sei Epileptiker, auch wenn der letzte Anfall bereits über ein Jahr zurückliege. Diese Aussage setzte die Maschinerie der Fahrerlaubnisbehörde der Freien Hansestadt Bremen in Gang. Nach der Vorlage ärztlicher Atteste, die eine Behandlung mit Medikamenten bestätigten, ordnete die Behörde ein Verkehrsmedizinisches Gutachten an. Das Ergebnis war für den Fahrer verheerend: Die Experten diagnostizierten eine Epilepsie mit zwar seltenen Anfällen, aber einem pathologischen EEG und der Notwendigkeit einer dauerhaften medikamentösen Einstellung. Daraufhin entzog die Behörde ihm im Januar 2021 die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E (Lkw bis 7,5 Tonnen und Züge bis 12 Tonnen). Der Fahrer wehrte sich gerichtlich. Er argumentierte, er sei seit fast zwei Jahren unfallfrei gefahren und es sei gar nicht bewiesen, dass der Unfall überhaupt durch einen epileptischen Anfall ausgelöst wurde. Das Oberverwaltungsgericht Bremen musste nun am 08.04.2021 (Az. 1 B 120/21) entscheiden, ob die Sicherheit der Allgemeinheit oder die Berufsausübung des Fahrers Vorrang hat.

Welche Regeln gelten für Epilepsie im Straßenverkehr?

Um diesen Fall zu verstehen, muss man tief in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und deren Anlage 4 eintauchen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier strikt zwischen zwei Gruppen von Verkehrsteilnehmern. Zur Gruppe 1 gehören Fahrer von Pkw und Motorrädern. Hier sind die medizinischen Anforderungen streng, aber moderat. Ganz anders sieht es bei der Gruppe 2 aus, zu der Lkw-Fahrer (Klassen C, C1, CE, C1E) und Busfahrer gehören….


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