Einem Autofahrer drohte wegen Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h die Verdopplung des Bußgeldes auf 1.200 Euro. Für die Richter zählte am Ende nicht die Geschwindigkeit allein, sondern ein Faktor, den der Fahrer über 2.600 Meter ignorierte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 181/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 27.10.2025
- Aktenzeichen: 1 ORbs 181/25
- Verfahren: Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit (Bußgeldsache)
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Bußgeldrecht
- Das Problem: Ein Autofahrer fuhr auf der Autobahn 68 km/h zu schnell (188 km/h statt erlaubter 120 km/h). Das Amtsgericht verdoppelte die Regelgeldbuße auf 1.200 Euro und verhängte ein zweimonatiges Fahrverbot, weil es von einer absichtlichen Tat (Vorsatz) ausging. Der Fahrer legte Beschwerde gegen diese erhöhte Strafe ein.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Gericht bei einer so massiven Geschwindigkeitsüberschreitung automatisch annehmen, dass der Fahrer absichtlich gehandelt hat, und die Strafe deshalb verdoppeln?
- Die Antwort: Ja. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung. Die extreme Geschwindigkeitsüberschreitung und die sehr lange und beidseitige Beschilderung bewiesen, dass der Fahrer die Beschränkung bewusst in Kauf genommen hat.
- Die Bedeutung: Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet, muss damit rechnen, dass Gerichte von einer vorsätzlichen Tat ausgehen. Dies rechtfertigt die Verdopplung der Geldbuße. Ein Abweichen vom Fahrverbot erfordert den Nachweis eines konkreten, nicht nur pauschalen Härtefalls.
Wann wird das Bußgeld wegen Vorsatz verdoppelt?
Wer auf deutschen Autobahnen geblitzt wird, rechnet meist mit den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs. Diese basieren grundsätzlich auf der Annahme, dass der Fahrer das Tempolimit lediglich aus Unachtsamkeit, also fahrlässig, übersehen hat. Doch was geschieht, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung so massiv ist, dass ein „Versehen“ unglaubwürdig erscheint? Genau diesen Konflikt behandelte das Oberlandesgericht Brandenburg in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2025 (Az. 1 ORbs 181/25). Im Zentrum des Falls stand ein Autofahrer, der am 13. Juni 2024 auf einer Bundesautobahn unterwegs war. Bei erlaubten 120 km/h wurde er mit einer Geschwindigkeit von 188 km/h gemessen. Dies entspricht einer Überschreitung von 68 km/h. Die Zentrale Bußgeldstelle verhängte zunächst ein Bußgeld von 840 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. ging in der ersten Instanz jedoch einen Schritt weiter: Es verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlicher Begehungsweise zu einer Geldbuße von 1.200 Euro und bestätigte das Fahrverbot. Der Streitwert und die rechtliche Kernfrage drehten sich somit nicht nur um die Messung an sich, sondern primär darum, ob dem Fahrer Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung unterstellt werden durfte, was eine Verdopplung der Regelgeldbuße zur Folge hatte.
Wie wird die Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung berechnet?
Um die Entscheidung zu verstehen, muss man die rechtliche Mechanik hinter den Bußgeldern betrachten. Das Gesetz unterscheidet scharf zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Bußgeldkatalog geht im Normalfall von fahrlässigem Handeln aus – also einem bloßen Augenblicksversagen….