Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte, wollte ein Rollstuhlfahrer nach einem Beinahe-Unfall mit einem E-Lastenrad eine gerichtliche Entscheidung erzwingen. Vor Gericht hing alles an der entscheidenden Frage, ob man auch ohne einen einzigen Kratzer als Verletzter gilt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ws 101/25 (S) | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Datum: 17.09.2025
- Aktenzeichen: 1 Ws 101/25 (S)
- Verfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren)
- Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht
- Das Problem: Ein Vater wollte eine Strafverfolgung erzwingen, nachdem sein Sohn im Rollstuhl beinahe mit einem E-Lastenfahrrad auf dem Bürgersteig kollidierte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Gericht eine Anklage erzwingen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung wegen gefährlichen Fahrverhaltens eingestellt hat, aber niemand tatsächlich körperlich verletzt wurde?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht verwarf den Antrag als unzulässig. Die gesetzlichen Regeln erlauben die Klageerzwingung nicht bei bloßer konkreter Gefährdung.
- Die Bedeutung: Das Erzwingen einer Anklage ist nur möglich, wenn man tatsächlich Verletzter ist. Wer bei einem Verkehrsvorfall lediglich konkret gefährdet, aber nicht körperlich oder am Eigentum verletzt wurde, gilt in der Regel nicht als Antragsberechtigter.
Kann ich bei einem Beinahe-Unfall die Anklage erzwingen?
Es ist der Albtraum vieler Eltern: Ein rücksichtsloser Verkehrsteilnehmer verfehlt das eigene Kind nur um Haaresbreite. Genau dieses Szenario spielte sich am 13. Oktober 2024 in einem Ort in Brandenburg ab. Ein Vater, der hier als Antragsteller auftritt, schob seinen Sohn im Rollstuhl aus der Haustür auf den Bürgersteig. Im selben Moment raste ein E-Lastenfahrrad heran. Nur durch eine blitzschnelle Reaktion riss der Vater den Rollstuhl zurück und verhinderte einen Zusammenstoß. Der Schreck saß tief, doch körperlich blieben Vater und Sohn unversehrt. Die Polizei nahm eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs auf, doch die Staatsanwaltschaft Potsdam stellte das Verfahren am 4. Februar 2025 mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Auch die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte diese Einstellung. Der Vater wollte das nicht hinnehmen. Er fühlte sich und seinen Sohn als Opfer eines Verbrechens und beantragte beim Brandenburgischen Oberlandesgericht die gerichtliche Erzwingung der Anklage. Das Gericht musste unter dem Aktenzeichen 1 Ws 101/25 am 17. September 2025 entscheiden, ob der bloße Schreck und eine „Beinahe-Katastrophe“ ausreichen, um die Justiz zum Handeln zu zwingen.
Was ist ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO?
Um den Beschluss des Gerichts zu verstehen, muss man zunächst die Spielregeln kennen. In Deutschland hat grundsätzlich die Staatsanwaltschaft das Monopol darauf, Anklage zu erheben. Wenn diese Behörde entscheidet, ein Verfahren einzustellen, ist der Fall meist beendet. Um jedoch Willkür zu verhindern, gibt es das sogenannte Klageerzwingungsverfahren nach § 172 der Strafprozessordnung (StPO). Es ist eine Art juristische Notbremse für Bürger, die der Meinung sind, die Staatsanwaltschaft habe ihre Arbeit nicht richtig gemacht. Die Hürden für dieses Verfahren sind extrem hoch….