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Schadensersatz Diesel nach Autoverkauf: Nur 10% Differenzschaden

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Die Erben eines Mercedes-Fahrers forderten Schadensersatz für seinen Diesel nach dem Autoverkauf und beriefen sich auf vorsätzliche Täuschung durch den Hersteller. Eine oft übersehene Klausel im ADAC-Kaufvertrag entschied nun darüber, ob der Anspruch überhaupt noch bei ihnen lag. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 1346/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
  • Datum: 15.07.2025
  • Aktenzeichen: 24 U 1346/22
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Diesel-Haftung, Schadensersatz, Vertragsrecht

  • Das Problem: Miterben klagten auf Schadensersatz gegen den Autohersteller wegen angeblich unzulässiger Abgas-Software in einem Mercedes-Benz E 220 CDI. Die erste Instanz hatte die Klage vollständig abgewiesen.
  • Die Rechtsfrage: Kann die Erbengemeinschaft die Schadensersatzansprüche nach dem Weiterverkauf des Autos noch geltend machen? Reichen die vorgelegten Indizien aus, um dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen?
  • Die Antwort: Der Hauptvorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung gegen den Hersteller scheiterte am fehlenden Beweis. Eine Abtretungsklausel beim Weiterverkauf schloss die Ansprüche der Erbengemeinschaft nicht aus. Die Erbengemeinschaft erhielt schließlich einen zugesprochenen Betrag von 3.281,55 € als Differenzschadensersatz.
  • Die Bedeutung: Der Verkauf eines betroffenen Fahrzeugs mittels eines Standardvertrages überträgt die deliktischen Ansprüche nicht automatisch auf den Käufer. Für hohe Schadensersatzforderungen müssen Kläger weiterhin einen konkreten und schlüssigen Vortrag zum Vorsatz des Herstellers leisten.

Was passiert mit Diesel-Ansprüchen nach dem Verkauf?

Der Fall klingt zunächst wie eine klassische Tragödie, die sich in ein juristisches Lehrstück verwandelt. Ein Vater kaufte im Juni 2011 einen Mercedes-Benz E 220 CDI für rund 32.800 Euro. Nur ein Jahr später verstarb er, und seine Erben traten in seine Fußstapfen – und in seine vertraglichen Rechte. Als der Dieselskandal Jahre später hochkochte, zog die Erbengemeinschaft vor Gericht. Sie verlangten Schadensersatz wegen angeblich unzulässiger Abschalteinrichtungen im Motor. Doch während der Prozess bereits in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 24 U 1346/22 lief, taten die Erben etwas Alltägliches, das den Fall juristisch brisant machte: Sie verkauften das Auto im Juli 2023 für 12.500 Euro weiter. Der Autohersteller witterte daraufhin seine Chance und argumentierte, mit dem Verkauf des Wagens seien auch alle Klagerechte auf den neuen Käufer übergegangen. Der Streitwert, der ursprünglich bei über 20.000 Euro lag, schrumpfte im Kern auf die Frage zusammen, ob die Erben überhaupt noch klagen durften und ob ihnen trotz des Verkaufs eine Entschädigung zusteht. Am 15. Juli 2025 fällte der 24. Zivilsenat ein Urteil, das für jeden Autoverkäufer im Abgasskandal von Bedeutung ist.

Welche Rechte gehen beim Autoverkauf auf den Käufer über?

Um die Entscheidung des Senats zu verstehen, muss man zwei rechtliche Welten voneinander trennen, die Laien oft vermischen: das Vertragsrecht und das Deliktsrecht. Wenn ein Auto verkauft wird, nutzen Privatleute oft Standardverträge, wie hier den bekannten ADAC-Musterkaufvertrag. Darin findet sich fast immer eine Klausel, die besagt, dass Ansprüche wegen „Sachmängeln“ an den Käufer abgetreten werden, falls die Gewährleistung ausgeschlossen wird….


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