Die Versicherung kürzte die Reparaturkosten eines Unfallwagens um 21 Prozent, weil die Werkstattrechnung das Gutachten deutlich überstieg. Ob sie trotzdem die volle Summe zahlen muss, entschied sich aber nicht an strittigen Posten wie der Energiekostenpauschale. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 150/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Duisburg
- Datum: 04.05.2023
- Aktenzeichen: 4 O 150/22
- Verfahren: Schadensersatz nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Unfallschadensrecht, Haftungsrecht, Versicherungsrecht
- Das Problem: Die beklagte Versicherung weigerte sich, die gesamte Rechnung einer markengebundenen Fachwerkstatt zu begleichen. Sie hielt zahlreiche einzelne Reparaturpositionen für nicht erforderlich oder überhöht.
- Die Rechtsfrage: Darf die Versicherung die Kosten einer Reparatur kürzen, wenn der Geschädigte eine Fachwerkstatt beauftragt hat und ihm kein Auswahlfehler vorgeworfen wird?
- Die Antwort: Nein, das Gericht verurteilte die Beklagten zur vollständigen Zahlung der Restsumme. Der Schädiger trägt grundsätzlich das Risiko für die Kosten, die eine ordentlich beauftragte Fachwerkstatt abrechnet.
- Die Bedeutung: Geschädigte, die ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, müssen nicht befürchten, dass ihr Versicherer später einzelne Posten kürzt. Selbst eine deutliche Überschreitung des ursprünglichen Gutachtens begründet allein noch keinen Fehler des Geschädigten.
Muss die Versicherung zahlen, wenn die Reparatur teurer wird als das Gutachten?
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug, doch der wahre Stress beginnt oft erst bei der Regulierung des Schadens. Genau dies erlebte der Eigentümer eines VW Golf GTI, der am 13. Juni 2022 in einen Unfall verwickelt wurde. Der Sachverhalt war eigentlich klar: Ein anderes Fahrzeug war rückwärts aus einer Parklücke gefahren und hatte den stehenden Golf gerammt. Die Haftung der Gegenseite stand dem Grunde nach außer Frage. Doch als es um die konkreten Zahlen ging, entzündete sich ein typischer Streit zwischen Geschädigtem und Haftpflichtversicherung. Der Golf-Besitzer hatte zunächst ein Gutachten der Dekra eingeholt, das die Reparaturkosten auf 12.423,71 Euro schätzte. Er vertraute sein Fahrzeug daraufhin einer markengebundenen Fachwerkstatt an. Als diese jedoch die Rechnung präsentierte, lag der Betrag bei stolzen 15.035,38 Euro – eine Steigerung von rund 21 Prozent gegenüber der Schätzung. Die gegnerische Versicherung zahlte zwar einen Großteil, weigerte sich jedoch, die Differenz von 1.173,51 Euro zu begleichen. Sie strich diverse Positionen aus der Rechnung, darunter Kosten für Zinkspray, Reinigung, Desinfektionsmittel und eine Energiekostenpauschale, mit der Begründung, diese seien unnötig oder überhöht. Der Fall landete vor dem Landgericht Duisburg (Aktenzeichen 4 O 150/22, Urteil vom 04.05.2023), wo geklärt werden musste, wer das finanzielle Risiko trägt, wenn die Werkstattrechnung höher ausfällt als gedacht.
Was bedeutet das Werkstattrisiko im Verkehrsrecht?
Um diesen Streit zu verstehen, muss man einen zentralen Begriff des Schadensersatzrechts kennen: das sogenannte Werkstattrisiko. Nach § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Der Geschädigte darf dabei den Weg der Geldentschädigung wählen und die erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Hierbei gilt jedoch eine Subjektbezogene Schadensbetrachtung….