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Wallbox in der Mietwohnung: Darf der Vermieter ablehnen?

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Eine Wallbox in der Mietwohnung ist heute in vielen Fällen Ihr gutes Recht als Mieter, weil Sie grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis für eine Ladeeinrichtung haben (§ 554 BGB). Die größte finanzielle Gefahr ist oft nicht die Ablehnung durch den Vermieter, sondern dass Sie die Anlage bei Auszug grundsätzlich wieder auf eigene Kosten zurückbauen und den ursprünglichen Zustand herstellen müssen, wenn nichts anderes (z.B. Übernahme oder Ablöse) vereinbart ist. Wie setzen Sie Ihren Anspruch also rechtssicher durch und schützen sich vertraglich vor dieser Kostenfalle?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Seit 2020 haben Sie als Mieter einen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf, dass Ihr Vermieter die Installation einer Ladestation (Wallbox) an Ihrem festen Stellplatz grundsätzlich erlaubt.
  • Das größte Risiko: Ohne schriftliche Vereinbarung müssen Sie beim Auszug die komplette Anlage auf eigene Kosten wieder herausreißen. Das wird teuer.
  • Die wichtigste Regel: Der Vermieter muss in der Regel zustimmen (§ 554 BGB), sofern ihm die bauliche Veränderung zumutbar ist und keine berechtigten Gründe (z.B. Denkmalschutz oder erhebliche Sicherheits- bzw. Substanzrisiken) dagegen sprechen – die Kosten für Hardware und Installation tragen in der Praxis meist Sie als Mieter.
  • Wann das wichtig wird: Beim Kauf eines E-Autos, Anmietung einer Wohnung mit Stellplatz, Streit über angebliche Brandgefahr.
  • Der erste Schritt: Lassen Sie sich ein Angebot vom Elektriker geben und stellen Sie dann den schriftlichen Antrag beim Vermieter.
  • Häufiger Irrtum: Der Vermieter darf Ihnen kein bestimmtes Modell oder einen teuren Stromvertrag aufzwingen – Sie haben die freie Wahl.

Wallbox in der Mietwohnung: So setzen Sie Ihr Recht durch

Noch vor wenigen Jahren war der Wunsch nach einer Wallbox in der Mietwohnung oft ein schwieriges Unterfangen. Wer sein E-Auto zu Hause laden wollte, war auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen. Ein einfaches „Nein“ des Vermieters genügte – oft ohne Begründung –, um den Traum vom „Home Charging“ zu beenden. Doch der 1. Dezember 2020 markierte einen Wendepunkt: Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat der Gesetzgeber die Machtverhältnisse grundlegend verschoben. Heute sind Sie als Mieter kein reiner Antragsteller mehr, sondern Inhaber eines Anspruchs. Das Gesetz gibt Ihnen das Werkzeug an die Hand, die Ladeinfrastruktur notfalls auch gegen den Willen des Vermieters durchzusetzen. Doch Vorsicht: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Auf dem Weg zur eigenen Wallbox lauern Kostenfallen wie die Rückbaupflicht und organisatorische Hürden, insbesondere wenn eine Eigentümergemeinschaft (WEG) im Spiel ist. Dieser Leitfaden führt Sie tief in die juristischen Details, damit Sie wissen, wie Sie „Nein“-Sager überzeugen und warum die wahre Gefahr nicht im Verbot, sondern im Kleingedruckten lauert.

Welches Gesetz gibt mir das Recht auf eine Wallbox?

Um Ihren Vermieter zu überzeugen, müssen Sie die Mechanik Ihres stärksten rechtlichen Instruments verstehen: § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Norm ist der Kern der Reform. Sie besagt, dass der Mieter verlangen kann, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Lassen Sie sich nicht von Begriffen verwirren: Es geht hier nicht nur um ein bloßes „Wegschauen“ des Vermieters, sondern um einen Anspruch auf eine Zustimmung zur baulichen Veränderung. In der Praxis wird dieser Anspruch häufig als Duldungs- bzw….


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