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Vergleichsmehrwert für Freistellung und Zeugnis: Diese Kosten entstehen

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Ein Arbeitnehmer beendete seine Kündigungsschutzklage durch einen gerichtlichen Vergleichsmehrwert für Freistellung und Zeugnis. Die Anwälte forderten den Mehrwert, obwohl diese Punkte im Vorfeld als völlig unstreitig galten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Ta 5/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Hamburg
  • Datum: 13.03.2023
  • Aktenzeichen: 7 Ta 5/23
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Arbeitsrecht, Streitwertfestsetzung

  • Das Problem: Eine Arbeitnehmerin legte Beschwerde gegen die Festsetzung des Werts eines gerichtlichen Vergleichs ein. Sie argumentierte, dass die vereinbarte Freistellung und die Zeugnisregelung nicht zusätzlich bewertet werden dürften, weil sie im Vorfeld nicht streitig waren.
  • Die Rechtsfrage: Zählen Punkte in einem gerichtlichen Vergleich, wie Freistellung oder Zeugnis, für die Berechnung der Anwaltsgebühren, auch wenn sie zwischen den Parteien gar nicht umstritten waren?
  • Die Antwort: Ja, die Bewertung ist korrekt. Das Landesarbeitsgericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Festsetzung des zusätzlichen Werts. Gerichtsvergleiche müssen vollständig bewertet werden, selbst wenn sie bislang unstreitige, aber typische Punkte der Beendigung enthalten.
  • Die Bedeutung: Vereinbarungen über Freistellung (länger als einen Monat) und Zeugnis lösen in Arbeitsgerichtsprozessen fast immer einen zusätzlichen Wert in Höhe eines Monatsgehalts aus. Die Höhe der Anwaltsgebühren wird dadurch erhöht, auch wenn über diese Punkte nicht gestritten wurde.

Vergleichswert: Kostet eine Freistellung extra Gebühren?

Ein gerichtlicher Vergleich soll einen Rechtsstreit beenden und Frieden schaffen. Doch was passiert, wenn der Vergleich selbst zum Auslöser eines neuen Konflikts wird – nicht zwischen den ursprünglichen Parteien, sondern zwischen einer Partei und dem Gericht über die Höhe der Anwalts- und Gerichtsgebühren? In einem Beschluss vom 13. März 2023 musste das Landesarbeitsgericht Hamburg (Az. 7 Ta 5/23) genau diese Frage klären. Im Kern ging es darum, ob Regelungen zu einer Freistellung von der Arbeit und zu einem Arbeitszeugnis den Wert eines Vergleichs und damit die Kosten erhöhen, selbst wenn über diese Punkte vorab gar nicht gestritten wurde.

Warum führte ein Vergleich zum Gebührenstreit?

Die Geschichte beginnt mit einem gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Konflikt. Eine Arbeitnehmerin, seit dem 15. Februar 2018 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt und mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.250,00 Euro vergütet, erhielt am 27. September 2022 die Kündigung. Das Arbeitsverhältnis sollte zum 31. März 2023 enden. Wie in solchen Fällen üblich, reichte die Frau eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hamburg ein. Der Fall kam jedoch nicht zu einem Urteil. Am 11. November 2022 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, der die Sache beilegen sollte. Sie einigten sich darauf, dass die Kündigung wirksam ist und das Arbeitsverhältnis am 31. März 2023 endet. Zusätzlich wurden zwei weitere Punkte im Vergleich schriftlich fixiert: In Ziffer 4 wurde die Arbeitnehmerin bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von ihrer Arbeitspflicht freigestellt. In Ziffer 6 wurde ihr ein Arbeitszeugnis mit einer sehr guten Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zugesichert. Nach dem Abschluss des Vergleichs flatterte der Gebührenbescheid des Gerichts ins Haus. Das Arbeitsgericht setzte den Wert für die ursprüngliche Kündigungsschutzklage auf 12….


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