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Sachverständigenkosten trotz Verwandtschaft: Anspruch auf volle Erstattung

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Nach einem unverschuldeten Unfall beauftragte der Geschädigte den Sohn des Werkstattinhabers als Gutachter und die Versicherung verweigerte die Zahlung der Sachverständigenkosten. Vor Gericht stand aber plötzlich nicht die Verwandtschaft im Fokus, sondern die Frage, wer das allgemeine Werkstattrisiko trägt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 S 148/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Coburg
  • Datum: 10.05.2023
  • Aktenzeichen: 32 S 148/22
  • Verfahren: Hinweisbeschluss zur Zurückweisung der Berufung
  • Rechtsbereiche: Schadensersatz nach Verkehrsunfall, Sachverständigenkosten, Werkstattrisiko

  • Das Problem: Ein Geschädigter forderte von der gegnerischen Versicherung die vollen Kosten für das Sachverständigengutachten und für den Transport des Autos zur Reparatur. Die Versicherung weigerte sich, dies vollständig zu zahlen. Sie argumentierte, der Gutachter sei befangen, da er der Sohn des Werkstattinhabers war.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Versicherung die Sachverständigenkosten bezahlen, wenn der Gutachter familiär mit der später beauftragten Werkstatt verbunden ist? Wer trägt das Risiko, wenn die Werkstatt möglicherweise zu hohe oder unnötige Kosten abrechnet?
  • Die Antwort: Ja, die Ansprüche sind weitgehend zu zahlen. Die familiäre Verbindung zwischen Gutachter und Werkstatt begründet nicht automatisch eine Befangenheit. Das Gericht stellte fest, dass der Geschädigte noch keinen Reparaturauftrag erteilt hatte, als er den Gutachter beauftragte. Das Risiko für überhöhte Reparaturkosten trägt grundsätzlich die Versicherung.
  • Die Bedeutung: Geschädigte dürfen sich auf die Kalkulation eines Gutachtens verlassen, solange das Gutachten nicht offenkundig unbrauchbar ist. Der Geschädigte muss die Rechnung der Fachwerkstatt nicht auf jede Position hin prüfen. Die familiäre Beziehung eines Gutachters zur Werkstatt schließt die Kostenerstattung nicht aus, wenn die Reparatur erst später entschieden wird.

Wer zahlt die Gutachterkosten bei Verwandtschaft zur Werkstatt?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug, doch der wahre Stress beginnt oft erst bei der Schadensregulierung. So erging es dem Eigentümer eines Opel, der am 15. Dezember 2021 unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Die Haftung der gegnerischen Versicherung war dem Grunde nach unstreitig – sie musste zu 100 Prozent für den Schaden aufkommen. Um die Höhe der Reparaturkosten zu ermitteln, beauftragte der Geschädigte einen Sachverständigen, der den Schaden auf 2.351,70 Euro schätzte und für seine Dienste 618,80 Euro in Rechnung stellte. Anschließend ließ der Mann sein Fahrzeug im Februar 2022 reparieren. Der Konflikt entzündete sich an einer brisanten Personalie: Der beauftragte Gutachter war der Sohn des Inhabers der Werkstatt, in der der Wagen repariert wurde. Die Haftpflichtversicherung witterte hier Interessenkollisionen und kürzte die Auszahlung drastisch. Sie weigerte sich, die Gutachterkosten zu übernehmen, und strich zudem sogenannte Verbringungskosten in Höhe von 119,00 Euro aus der Reparaturrechnung, da sie bezweifelte, dass diese Leistungen überhaupt erbracht wurden. Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Coburg (Az. 32 S 148/22), wo am 10. Mai 2023 per Hinweisbeschluss entschieden wurde, ob familiäre Bande automatisch zur Kürzung des Schadensersatzes berechtigen.

Was umfasst der Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall?…


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