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Sachverständigenkosten bei Verwandtschaft zur Werkstatt: Wer zahlt?

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Nachdem ein Autofahrer den Sohn des Werkstattchefs als Gutachter beauftragte, kürzte die Haftpflichtversicherung die Sachverständigenkosten wegen Interessenkollision. Das Gericht musste klären, ob diese familiäre Bindung tatsächlich als Auswahlverschulden beim Sachverständigen-Gutachten gewertet werden darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 S 148/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Coburg
  • Datum: 10.05.2023
  • Aktenzeichen: 32 S 148/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren (Zurückweisung beabsichtigt)
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatz, Haftungsrecht

  • Das Problem: Nach einem Verkehrsunfall stritten der geschädigte Autofahrer (Kläger) und die gegnerische Haftpflichtversicherung (Beklagte) über die Höhe des Schadensersatzes. Die Versicherung wollte Kosten für das Gutachten und bestimmte Reparatur-Nebenkosten (Verbringungskosten) nicht vollständig bezahlen.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Versicherung alle Reparaturkosten und das Gutachten bezahlen, auch wenn der beauftragte Sachverständige der Sohn des Werkstattinhabers ist, der später die Reparatur durchführt?
  • Die Antwort: Ja, die strittigen Kosten müssen ersetzt werden. Die gegnerische Versicherung muss das Risiko tragen, wenn eine Werkstatt möglicherweise unnötige oder überhöhte Posten abrechnet (Werkstattrisiko). Entscheidend war, dass der Autofahrer den Gutachter beauftragte, bevor er sich fest zur Reparatur in der Werkstatt des Sohnes entschlossen hatte.
  • Die Bedeutung: Geschädigte haben Anspruch auf Ersatz von Sachverständigenkosten, selbst wenn der Gutachter in persönlicher Beziehung zur späteren Werkstatt steht, sofern bei der Beauftragung noch keine feste Reparaturentscheidung getroffen war. Generell trägt die gegnerische Versicherung das Risiko von Mehrkosten, die in der Sphäre einer beauftragten Fachwerkstatt entstehen.

Gutachterkosten: Haftet Versicherung bei Verwandtschaft?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Wenn die gegnerische Versicherung dann aber die Erstattung von Reparatur- und Gutachterkosten mit dem Argument verweigert, der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige sei der Sohn des Werkstattinhabers, landet der Fall vor Gericht. Genau diese Konstellation hatte das Landgericht Coburg in einem Beschluss vom 10. Mai 2023 zu bewerten (Aktenzeichen: 32 S 148/22). Es ging um die Kernfrage, ob eine familiäre Verbindung zwischen Gutachter und Werkstatt automatisch dazu führt, dass der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt – und wer das Risiko trägt, wenn eine Werkstattrechnung Posten enthält, deren Notwendigkeit die Versicherung anzweifelt.

Warum führte ein Gutachten zum Familienbetrieb zum Streit?

Am 15. Dezember 2021 wurde der Opel eines Mannes in Föritztal bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall erheblich beschädigt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die Beklagte im späteren Prozess, war zu 100 % eintrittspflichtig. Um den Schaden exakt beziffern zu lassen, beauftragte der Opel-Fahrer ein Sachverständigenbüro. Das Gutachten vom 22. Dezember 2021 kam auf voraussichtliche Reparaturkosten von 2.351,70 Euro brutto. Die Rechnung für dieses Gutachten belief sich auf 618,80 Euro. Der entscheidende Punkt, der den Streit auslöste: Dem Opel-Fahrer war bei der Beauftragung des Gutachters bekannt, dass dieser der Sohn des Inhabers jener Werkstatt war, in die er sein Fahrzeug regelmäßig zur Wartung brachte….


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