Eine Schülerin stürzte während des synchronen Englischunterrichts im Homeschooling und verletzte sich beim Holen eines Arbeitsmittels. Die zuständige Unfallversicherung sah den Schulunfall bei Distanzunterricht nicht gegeben, da eine lückenlose Aufsicht der Lehrkraft fehlte. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 9 U 158/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Sozialgericht München
- Datum: 22.05.2023
- Aktenzeichen: S 9 U 158/22
- Verfahren: Gerichtsbescheid
- Rechtsbereiche: Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialrecht
- Das Problem: Eine Schülerin verletzte sich zu Hause während des verpflichtenden Online-Englischunterrichts an einer Bettkante. Die zuständige Unfallversicherung weigerte sich, den Sturz als versicherten Schulunfall anzuerkennen.
- Die Rechtsfrage: Ist ein Unfall, der während der Stillarbeit im verpflichtenden synchronen Online-Unterricht passiert, durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgedeckt?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, dass der Unfall als Versicherungsfall anerkannt werden muss. Die Handlung, ein Wörterbuch zu holen, diente unmittelbar der Erfüllung der schulischen Aufgabe.
- Die Bedeutung: Schüler stehen auch im verpflichtenden synchronen Distanzunterricht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lehrkraft zum Unfallzeitpunkt eine durchgehende optische oder akustische Aufsicht hatte.
Unfall im Homeschooling: Wann zahlt die Versicherung?
Ein Sturz im eigenen Zimmer ist normalerweise eine private Angelegenheit. Wenn dieser Sturz jedoch während des verpflichtenden Online-Unterrichts geschieht, verschwimmen die Grenzen zwischen privatem Raum und schulischer Veranstaltung. Genau diese komplexe Frage musste das Sozialgericht München in seinem Gerichtsbescheid vom 22. Mai 2023 (Aktenzeichen: S 9 U 158/22) klären. Der Fall einer Schülerin, die sich während des Englischunterrichts via Microsoft Teams verletzte, wirft ein Schlaglicht auf die Reichweite des gesetzlichen Unfallschutzes im digitalen Zeitalter.
Warum führte ein Sturz gegen die Bettkante zum Streit?
Am 29. April 2021 nahm eine Schülerin, Jahrgang 2007, von zu Hause aus am verpflichtenden Englisch-Distanzunterricht ihrer Schule teil. Die Klasse war über Microsoft Teams zusammengeschaltet, geleitet von einer Lehrerin. Während einer Phase der „Stillarbeit“, in der die Schüler eine Aufgabe bearbeiten sollten, stand die Klägerin von ihrem Schreibtischstuhl auf, um ein Wörterbuch aus einem Regal zu holen. Dabei stolperte sie und prallte mit dem Kopf gegen die Kante ihres Bettes. Die Folge waren eine Platzwunde an der Lippe und ein abgebrochener Zahn, die noch am selben Tag in einer Klinik behandelt werden mussten. Die Mutter informierte die Lehrerin per E-Mail noch am Nachmittag des Unfalltages über den zahnärztlichen Notfall. Die Schule meldete den Vorfall der zuständigen Unfallversicherung. Diese lehnte die Anerkennung als Versicherungsfall jedoch ab. In ihrem Bescheid vom 27. Mai 2021 und dem späteren Widerspruchsbescheid vom 23. März 2022 argumentierte die Versicherung, dass Tätigkeiten, die Schüler im häuslichen Umfeld ohne direkte Beaufsichtigung durch die Schule ausführen, nicht versichert seien. Zum Unfallzeitpunkt habe keine durchgehende optische oder akustische Verbindung zur Lehrkraft bestanden. Es handle sich um eine private Verrichtung, für die der Versicherungsschutz nicht greife….