Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Sozialplan-Abfindung bei Eigenkündigung: Wann besteht kein Anspruch?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Nachdem der Arbeitgeber die Betriebsschließung ankündigte, kündigte ein Mitarbeiter selbst und forderte 29.000 Euro als Anspruch auf Sozialplan-Abfindung bei Eigenkündigung. Die entscheidende Frage vor Gericht war, ob seine neue Anstellung diesen Anspruch rechtlich irrelevant machte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 75/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Sächsisches Landesarbeitsgericht
  • Datum: 24.03.2023
  • Aktenzeichen: 4 Sa 75/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Betriebsverfassungsrecht, Abfindungsansprüche, Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Das Problem: Ein Arbeitnehmer kündigte selbst, nachdem die Betriebsschließung angekündigt wurde, aber bevor der Sozialplan fertig war. Der später abgeschlossene Sozialplan schloss alle Mitarbeiter von Abfindungen aus, die vor dem Stichtag selbst gekündigt hatten. Der Arbeitnehmer forderte dennoch die Zahlung der Abfindung.
  • Die Rechtsfrage: Dürfen der Betriebsrat und der Arbeitgeber Mitarbeiter von Abfindungen ausschließen, die vor dem Abschluss des Sozialplans freiwillig gekündigt und ein neues Arbeitsverhältnis begonnen haben?
  • Die Antwort: Ja, der Kläger hat keinen Anspruch auf die Abfindung. Die Stichtagsregelung ist zulässig, weil sein Arbeitsverhältnis nicht kausal durch die geplante Betriebsschließung beendet wurde, sondern durch seine eigene Entscheidung.
  • Die Bedeutung: Der Zweck eines Sozialplans ist die Überbrückung künftiger Nachteile. Wer bereits vor Inkrafttreten des Sozialplans freiwillig ausscheidet und einen neuen Job gefunden hat, wird von diesem Zweck typischerweise nicht erfasst. Die Betriebsparteien haben bei der Festlegung solcher Stichtagsregelungen einen weiten Ermessensspielraum.

Sozialplan: Abfindung trotz Eigenkündigung vor Stichtag?

Kann ein Arbeitnehmer, der nach der Ankündigung einer Betriebsschließung selbst kündigt, noch eine Abfindung aus dem später verhandelten Sozialplan verlangen? Mit dieser Frage befasste sich das Sächsische Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24. März 2023 (Az.: 4 Sa 75/22) und lieferte eine klare Antwort auf den Streit um eine Stichtagsregelung und den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Fall zeigt eindrücklich, welch weitreichende finanzielle Folgen der genaue Zeitpunkt einer Kündigung haben kann.

Warum führte eine Kündigung zum Streit um 29.000 Euro?

Die Geschichte beginnt am 25. Juni 2020 mit einer Nachricht, die für die Belegschaft eines Unternehmens alles veränderte. An diesem Tag informierte der Arbeitgeber in einer Betriebsversammlung und per Aushang über seine Absicht, den gesamten Betrieb zum 30. April 2022 stillzulegen. Ein Schock für die Mitarbeiter, aber auch der Startschuss für Verhandlungen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Ein langjähriger Arbeitnehmer des Unternehmens zog für sich persönlich die Konsequenzen. Angesichts der unsicheren Zukunft kündigte er mit einem Schreiben vom 27. November 2020 sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. März 2021. Er hatte bereits eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber gefunden. Währenddessen liefen die Verhandlungen im Hintergrund weiter. Erst am 22. März 2021, also fast vier Monate nach der Kündigung des Arbeitnehmers, einigten sich die Betriebsparteien auf einen Sozialplan. Dieses Dokument sollte die wirtschaftlichen Nachteile für die von der Schließung betroffenen Mitarbeiter abfedern….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv