Weil das Arbeitsverhältnis endete, bestand der Arbeitgeber auf die sofortige Zeitwertkonto-Auszahlung bei Erwerbsminderungsrente von 15.000 Euro. Die unverzügliche Auszahlung des Wertguthabens drohte jedoch, die ohnehin knappe Rente des Mitarbeiters empfindlich zu schmälern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 604/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht München
- Datum: 25.04.2023
- Aktenzeichen: 7 Sa 604/22
- Verfahren: Berufungsverfahren (Arbeitsrecht)
- Rechtsbereiche: Tarifvertragsrecht, Zeitwertkonten, Arbeitsrecht
- Das Problem: Das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters endete wegen des Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Der Arbeitgeber wollte das angesparte Zeitwertkonto-Guthaben sofort auszahlen. Der Mitarbeiter forderte, die Auszahlung aufzuschieben, da ihm sonst durch die Sozialversicherung finanzielle Nachteile bei der Rente entstehen würden.
- Die Rechtsfrage: Muss ein Arbeitgeber die Auszahlung eines Zeitwertkontos zurückstellen, wenn der Mitarbeiter nur eine befristete Erwerbsminderungsrente erhält und die sofortige Auszahlung seine Rentenzahlungen mindert?
- Die Antwort: Nein. Der Tarifvertrag sah bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und fehlender Übertragung die unverzügliche Auszahlung des Guthabens zwingend vor. Die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Nachteile des Arbeitnehmers sind für die Wirksamkeit dieser tarifvertraglichen Auszahlungspflicht unerheblich.
- Die Bedeutung: Ist die Auszahlung eines Zeitwertkontos tarifvertraglich eindeutig geregelt, muss diese Pflicht erfüllt werden. Der Schutz vor möglichen Rentenminderungen durch Sozialversicherungsregelungen rechtfertigt keine Abweichung von klaren tarifvertraglichen Bestimmungen.
Zeitwertkonto: Auszahlung bei Rentenbeginn erzwingbar?
Ein langjähriger Mitarbeiter erkrankt, erhält eine befristete Erwerbsminderungsrente und verliert dadurch automatisch seinen Job. Auf seinem Zeitwertkonto hat er über Jahre ein Guthaben von mehr als 14.000 Euro angespart – ein Polster für den Ruhestand. Doch nun droht genau dieses Polster seine Rente zu schmälern. Der Grund: Sein Arbeitgeber will das Guthaben sofort auszahlen, was zu einer Anrechnung auf die Sozialleistung führen würde. Der Mitarbeiter klagt, um die Auszahlung aufzuschieben, und zwingt die Justiz zu einer Grundsatzentscheidung. Das Landesarbeitsgericht München musste am 25. April 2023 unter dem Aktenzeichen 7 Sa 604/22 klären, ob der klare Wortlaut eines Tarifvertrags die finanziellen Interessen des Arbeitnehmers übertrumpft.
Warum beendet eine Rente auf Zeit ein Arbeitsverhältnis?
Der Kläger, geboren 1966, war eine Konstante im Unternehmen der Beklagten. Seit seiner Ausbildung am 1. September 1982 war er dort beschäftigt, zuletzt auf Basis eines Arbeitsvertrages vom 23. Juli 1984. Fast vier Jahrzehnte lang baute er nicht nur auf sein Gehalt von zuletzt rund 1.980 Euro brutto, sondern auch auf die tariflichen Zusatzleistungen. Dazu gehörte ein Zeitwertkonto, auf das er freiwillig Teile seines Gehalts einzahlte. Bis zum 31. Dezember 2020 sammelte sich dort ein stattliches Guthaben von 14.376,76 Euro an. Anfang 2021 änderte sich alles. Ein Bescheid der Rentenversicherung vom 10. März 2021 gewährte dem Kläger ab dem 1. April 2021 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung – allerdings befristet. Für den Arbeitgeber war die Sache damit klar. Mit einem Schreiben vom 30. März 2021 teilte er dem Kläger mit, dass das Arbeitsverhältnis gemäß § 37 Abs….