Im Zentrum einer Klage zur Arzthaftung nach vaginaler Hysterektomie steht eine Patientin, die wegen einer schweren Darmverletzung und Fistelbildung hohes Schmerzensgeld forderte. Die entscheidende Frage vor Gericht war nicht der Eingriff selbst, sondern die Aufklärungspflicht des Arztes über laparoskopische Alternativen. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-5 U 94/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Köln
- Datum: 24.11.2025
- Aktenzeichen: I‑5 U 94/24
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arzthaftung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz
- Das Problem: Eine Patientin verlangte nach einer vaginalen Gebärmutterentfernung Schmerzensgeld von der Klinik und dem Arzt, da sie während der Operation eine schwere Darmverletzung erlitt, die zahlreiche Folgeeingriffe wie die Anlage eines künstlichen Darmausgangs (Stoma) nach sich zog. Sie warf den Ärzten vor, die Behandlung fehlerhaft durchgeführt und nicht ausreichend über alle Risiken sowie alternative Operationsmethoden aufgeklärt zu haben.
- Die Rechtsfrage: Haben die behandelnden Ärzte gegen medizinische Standards verstoßen oder die Patientin vor der Operation unzureichend über die Risiken einer Darmverletzung, die mögliche Bildung einer Fistel oder alternative Operationszugänge informiert?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Berufung der Patientin zurück, da es auf Basis des Sachverständigengutachtens keinen Beweis für einen Behandlungsfehler feststellen konnte und die erfolgte Aufklärung über die Hauptrisiken als ausreichend ansah.
- Die Bedeutung: Ein Patient muss auch bei schweren Komplikationen den Verstoß gegen den medizinischen Standard beweisen. Eine seltene, aber mögliche Darmverletzung im Rahmen einer vaginalen Hysterektomie gilt nicht automatisch als Behandlungsfehler, wenn die Methode indiziert war und die Patientin über die Hauptrisiken informiert wurde.
Schmerzensgeld nach Darmverletzung bei Gebärmutter-OP?
Der Fall, über den das Oberlandesgericht Köln am 24. November 2025 unter dem Aktenzeichen I‑5 U 94/24 entschied, ist der Albtraum einer jeden Patientin. Eine damals 69-jährige Frau begab sich im Juni 2019 in eine Klinik, um ein gängiges, aber belastendes Leiden beheben zu lassen: Senkungsbeschwerden und Inkontinenz nach vier Geburten. Geplant war ein Routineeingriff, nämlich die Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide, eine sogenannte vaginale Hysterektomie. Doch der Verlauf war alles andere als Routine. Während der Operation stießen die Ärzte auf unerwartete Verwachsungen. Es kam zu einer Verletzung des Darms. Obwohl sofort eine Chirurgin hinzugezogen wurde, begann für die Patientin eine Leidensgeschichte: Es bildete sich eine Fistel zwischen Enddarm und Scheide, Stuhl trat ungewollt aus, und schließlich musste ein künstlicher Darmausgang (Stoma) gelegt werden. Erst nach mehreren Korrekturoperationen konnte dieser Monate später zurückverlegt werden. Die Patientin klagte auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 40.000 Euro sowie Schadensersatz. Ihr Vorwurf wog schwer: Die Ärzte hätten die anatomischen Risiken vorab erkennen müssen, falsch operiert und sie zudem nicht darüber aufgeklärt, dass eine Schlüsselloch-Operation (Laparoskopie) die sicherere Alternative gewesen wäre.
Wann haftet ein Arzt für Operationsfehler?
Um zu verstehen, warum das Gericht gegen die Patientin entschied, muss man die zwei zentralen Säulen des Arzthaftungsrechts betrachten. Die erste Säule ist der Behandlungsfehler gemäß § 630a BGB….