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BU-Rente Hufschmied: Leistung nach Rückenleiden trotz Gutachten-Fehler

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Ein selbstständiger Hufschmied forderte die Berufsunfähigkeit-Rente für seine chronischen Rückenprobleme, doch die erste Instanz wies seine Klage ab. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf, weil die Gutachter die körperlichen Anforderungen seines Handwerks völlig verkannt hatten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 97/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 18.09.2025
  • Aktenzeichen: 11 U 97/23
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Private Berufsunfähigkeitsversicherung, Zivilprozessrecht

  • Das Problem: Ein selbstständiger Hufschmied verlangte von seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Zahlungen. Er behauptete, wegen schwerer orthopädischer Erkrankungen dauerhaft berufsunfähig zu sein. Die Versicherung lehnte eine Leistungspflicht ab, gestützt auf ein negatives Gutachten der ersten Instanz.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Versicherung dem Hufschmied wegen seiner Rückenprobleme die vereinbarte Rente zahlen? Durfte das höhere Gericht das erstinstanzliche Urteil ignorieren und ein neues Sachverständigengutachten einholen?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung rückständiger und künftiger Renten sowie zur Freistellung von Beiträgen. Ein neues Obergutachten bestätigte die dauerhafte Berufsunfähigkeit des Hufschmieds in seinem konkreten Berufsbild. Das erstinstanzliche Gutachten war unbrauchbar, da es nur sozialrechtliche Maßstäbe der Erwerbsminderung anlegte.
  • Die Bedeutung: Berufungsgerichte sind nicht an fehlerhafte Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden. Entscheidend für die Berufsunfähigkeit ist die Beeinträchtigung der Kerntätigkeiten im versicherten Beruf. Das Gericht setzte den Beginn der Leistungspflicht auf den 1. April 2020 fest.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rückenleiden?

Stellen Sie sich vor, Ihr Körper ist Ihr Kapital. Als selbstständiger Hufschmied verbringen Sie Ihren Arbeitstag gebeugt unter schweren Tieren, fangen ruckartige Bewegungen ab und hantieren mit heißem Eisen. Doch dann streikt der Rücken. Genau dieses Schicksal ereilte einen Familienvater, der sich gegen den finanziellen Absturz mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert glaubte. Doch als er Leistungen beantragte, lehnte der Versicherer ab. Der Fall landete vor dem Landgericht Stade, das die Klage zunächst abwies. Erst in der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle wendete sich das Blatt dramatisch. Am 18. September 2025 fällte der 11. Zivilsenat unter dem Aktenzeichen 11 U 97/23 ein Urteil, das für viele Handwerker und körperlich schwer arbeitende Menschen Hoffnung bedeutet. Es geht um viel Geld: Der Kläger erhält eine Nachzahlung von 19.384,08 Euro und fortan eine monatliche Rente von 1.615,34 Euro bis zum Sommer 2031. Der Kern des Streits lag jedoch nicht nur in der medizinischen Diagnose, sondern in einem fatalen Missverständnis der ersten Instanz über den rechtlichen Maßstab der Berufsunfähigkeit. Der Fall zeigt exemplarisch, wie ein unbrauchbares Gutachten einen Prozess fast zum Scheitern brachte und warum hartnäckiges Nachhaken in der Berufung, insbesondere bei unklaren medizinischen Bewertungen, entscheidend sein kann.

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit?…


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