Ein leitender Buchhalter löschte vor seinem Ausscheiden wichtige Passwörter und alle E-Mails, was zu einer fristlosen Kündigung wegen Löschung betrieblicher Daten führte. Doch unmittelbar danach forderte der Gekündigte 15.000 Euro Gehaltsnachzahlung und musste einen handschriftlichen Beweis vorlegen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 SLa 80/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
- Datum: 18.07.2025
- Aktenzeichen: 14 SLa 80/25
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Fristlose Kündigung, Lohnanspruch, Rückzahlungsansprüche
- Das Problem: Ein ehemaliger Buchhalter forderte die Auszahlung einer stark umstrittenen, deutlich höheren Gehaltserhöhung. Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos, weil er betriebliche E-Mail-Ordner und Passwörter gelöscht hatte, und verlangte zu Unrecht erhaltene Zahlungen zurück.
- Die Rechtsfrage: Rechtfertigte das vorsätzliche Löschen dienstlicher Daten durch den Mitarbeiter eine fristlose Kündigung, und hatte der Mitarbeiter Anspruch auf die strittige Gehaltserhöhung?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung wegen der schwerwiegenden Pflichtverletzung durch die Löschung betrieblicher Ordner und einer Passworttabelle. Die behauptete, wesentlich höhere Gehaltsforderung wurde dem Mitarbeiter wegen widersprüchlichen Vortrags abgewiesen.
- Die Bedeutung: Das Urteil bekräftigt, dass die unbefugte Zerstörung von wichtigen Geschäftsdaten einen sofortigen Kündigungsgrund darstellt. Arbeitnehmer mit Zugang zu sensiblen Systemen müssen ihre Pflichten zur Datensicherung besonders gewissenhaft erfüllen.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am 18.07.2025 ein Urteil gefällt, das wie ein Lehrstück über Loyalität, Beweislast und die digitalen Spuren im Arbeitsrecht wirkt (Az.: 14 SLa 80/25). Es geht um einen Buchhalter, familiäre Verstrickungen und die Frage, ob man „Sauber-Machen“ im E-Mail-Postfach wörtlich nehmen darf.
Ist das Löschen von E-Mails ein Grund für die fristlose Kündigung?
Stellen Sie sich vor, ein leitender Buchhalter verlässt das Unternehmen. Doch bevor er geht, leert er nicht nur seinen Schreibtisch, sondern auch digitale Ordner und löscht Passwörter. Genau dies war der Kernvorwurf in einem erbitterten Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Der Fall trägt Züge eines Familiendramas: Der Buchhalter war der Sohn des ehemaligen Geschäftsführers. Als der Vater erkrankte und eine neue Geschäftsführung das Ruder übernahm, eskalierte die Situation. Der Arbeitgeber warf dem Buchhalter vor, kurz vor seinem Ausscheiden im Juni 2023 massiv in die IT-Struktur eingegriffen zu haben. Er habe dienstliche E-Mails gelöscht und eine essentielle Passwort-Tabelle vernichtet. Daraufhin erfolgte die fristlose Kündigung. Der Buchhalter wehrte sich nicht nur gegen den Rausschmiss, sondern forderte gleichzeitig eine massive Gehaltsnachzahlung. Er behauptete, sein Vater habe ihm handschriftlich eine Gehaltserhöhung von gut 2.700 Euro auf satte 6.500 Euro brutto monatlich zugesichert. Der Streitwert summierte sich auf über 72.000 Euro. Das Gericht musste nun entwirren, was familiäre Mauschelei und was arbeitsrechtliche Realität war.
Welche Beweise zählen bei Gehaltserhöhung und Kündigung?
In diesem Verfahren prallten zwei zentrale Rechtsgebiete aufeinander: Das Kündigungsrecht und das Beweisrecht bei Vergütungsfragen. Für die Kündigung ist § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Maßstab….