Eine Gesellschafterin forderte die gerichtliche Bestellung eines Notgeschäftsführers bei ihrer Immobilien-GmbH, nachdem die Gegenseite treuwidrig die Gesellschafterliste änderte. Obwohl das Gericht die Klageberechtigung bejahte, lehnten die Richter die Notbestellung ab, da selbst Vorwürfe von Missmanagement keinen dringenden Fall darstellten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 W 6/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Braunschweig
- Datum: 07.08.2025
- Aktenzeichen: 3 W 6/24
- Verfahren: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Registerrecht
- Das Problem: Eine ehemalige Gesellschafterin beantragte die gerichtliche Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH. Sie warf dem verbleibenden Geschäftsführer vor, Vermögen unter Wert zu veräußern und treuwidrig eine neue Gesellschafterliste beim Registergericht eingereicht zu haben.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Registergericht auf Antrag einer nicht mehr offiziell eingetragenen Person einen Notgeschäftsführer bestellen, wenn der Streit nur um die Verwertung des Vermögens geht?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Beschwerde zurück. Zwar war die Antragstellerin trotz der fehlenden Eintragung antragsberechtigt, weil die Änderung der Liste treuwidrig erfolgte. Die Bestellung scheiterte aber daran, dass kein Dringender Fall vorlag, der einen sofortigen Eingriff erforderte.
- Die Bedeutung: Die Bestellung eines Notgeschäftsführers ist ein letztes Mittel für Notfälle. Bloße Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftsführung oder die Verwertung von Vermögen reichen hierfür nicht aus. Es muss eine akute Gefahr für die Vermögenssubstanz der Gesellschaft bestehen.
Wann bestellt das Gericht einen Notgeschäftsführer?
In deutschen GmbHs kracht es oft gewaltig, doch selten wird ein Streit so erbittert geführt wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Braunschweig am 07.08.2025 unter dem Aktenzeichen 3 W 6/24 entscheiden musste. Im Zentrum stand eine Immobilien-GmbH, die nur noch zwei Gesellschafter hatte. Die Antragstellerin, eine ehemalige 50-Prozent-Teilhaberin, und ihr Kontrahent, der verbliebene Gesellschafter-Geschäftsführer, lieferten sich eine Schlammschlacht um die Kontrolle. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wurde auf 60.000 Euro festgesetzt, doch im Hintergrund ging es um wertvolle Immobilien und Antiquitäten, darunter ein gotisches Taufbecken. Der Konflikt eskalierte, als der Geschäftsführer behauptete, die Anteile der Antragstellerin seien eingezogen worden. Er reichte daraufhin eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein, die ihn als alleinigen Herrscher über die Firma auswies. Die Antragstellerin fühlte sich ausgebootet und sah das Vermögen der Firma in Gefahr. Sie zog vor das Registergericht und forderte die sofortige Bestellung eines Notgeschäftsführers, um die angeblich führungslos gewordene Gesellschaft zu retten und den Verkauf von Vermögenswerten zu stoppen. Das Gericht musste nun entscheiden, ob dieser drastische Eingriff in die Firmenautonomie gerechtfertigt ist.
Wie funktioniert die Bestellung eines Notgeschäftsführers?
Um den Konflikt zu verstehen, muss man zwei juristische Welten betrachten, die hier aufeinanderprallen. Zum einen regelt § 29 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) analog die Bestellung eines Notgeschäftsführers. Das Gesetz geht davon aus, dass eine juristische Person – wie eine GmbH – handlungsfähig sein muss….