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Vorsatz bei 188 km/h: Bußgeld-Verdopplung und gescheiterter Härtefall

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Ein selbstständiger Landwirt wurde mit 68 km/h zu schnell erwischt; die massive Geschwindigkeitsüberschreitung führte zur Annahme von Vorsatz bei der Tat. Obwohl die gesamte Ernte auf dem Spiel stand, konnte er das drohende Fahrverbot für die dringend benötigte Erntezeit nicht abwenden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 181/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 27.10.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 181/25
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde in Bußgeldsache
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer fuhr auf der Autobahn 68 km/h zu schnell. Erlaubt waren 120 km/h, gemessen wurden 188 km/h. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Vorsatz zu einer Geldbuße von 1.200 Euro und zwei Monaten Fahrverbot.
  • Die Rechtsfrage: War das Urteil korrekt, den Fahrer wegen der massiven Überschreitung als vorsätzlichen Täter einzustufen? Musste das Gericht das Fahrverbot wegen seiner beruflichen Notwendigkeit als selbstständiger Landwirt aufheben?
  • Die Antwort: Nein, die Rechtsbeschwerde wurde als unbegründet verworfen. Die Annahme des Vorsatzes war wegen der Überschreitung von über 50 Prozent und der klaren Beschilderung korrekt. Das Fahrverbot bleibt bestehen, da der Betroffene keine konkreten Beweise für eine unzumutbare Härte vorlegte.
  • Die Bedeutung: Wer sehr schnell fährt, riskiert die Einstufung als vorsätzlicher Täter. Dies führt zur Verdopplung der Regelgeldbuße. Ein Fahrverbot kann nur bei substantiiertem Nachweis einer besonderen, unzumutbaren Härte vermieden werden.

Was droht bei 68 km/h zu schnell auf der Autobahn?

Es ist der Albtraum vieler Autofahrer, der für einen selbstständigen Landwirt zur bitteren Realität wurde. Am 13. Juni 2024 wurde er auf einer Autobahn in Richtung „Ort 01“ geblitzt. Statt der erlaubten 120 km/h hatte sein Tacho eine deutlich höhere Geschwindigkeit angezeigt. Das Messgerät, ein PoliScan FM1, stellte nach Abzug aller Toleranzen vorwerfbare 188 km/h fest. Das entspricht einer Überschreitung von massiven 68 km/h. Der Fall landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 27.10.2025, Az. 1 ORbs 181/25). Hier ging es nicht mehr nur um ein einfaches Knöllchen. Im Raum stand der Vorwurf, der Fahrer habe nicht bloß versehentlich das Gaspedal zu tief durchgedrückt, sondern vorsätzlich gehandelt. Die Konsequenz war drastisch: Das Amtsgericht hatte das reguläre Bußgeld verdoppelt auf 1.200,00 Euro und zusätzlich ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Der Landwirt wehrte sich dagegen mit dem Argument, er brauche seinen Führerschein für die Erntezeit. Doch der Senat blieb hart und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte bei extremen Geschwindigkeitsverstößen argumentieren und warum allgemeine Ausreden vor dem Richter meist scheitern.

Was bedeutet ein standardisiertes Messverfahren?

Bevor ein Gericht über Vorsatz oder Härtefall entscheidet, muss die technische Basis stehen. Hier prallen oft die subjektive Wahrnehmung des Fahrers und die harte Objektivität der Messtechnik aufeinander. In Deutschland gilt für Geräte wie den hier eingesetzten „PoliScan FM1“ der Grundsatz des standardisierten Messverfahrens. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Gerichte diesen Geräten einen Vertrauensvorschuss geben….


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