Der Angeklagte anerkannte den Anspruch des verletzten Polizisten, doch das Schmerzensgeld im Strafprozess wurde im Urteil vollständig vergessen. Als der Geschädigte die fehlende Entscheidung durch eine sofortige Beschwerde korrigieren wollte, scheiterte er an einer überraschenden Rechtsfalle. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 Qs 22/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
- Datum: 18.11.2025
- Aktenzeichen: 18 Qs 22/25
- Verfahren: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Strafverfahrensrecht, Schadensersatz
- Das Problem: Ein verletzter Polizeibeamter forderte im Strafprozess Schmerzensgeld vom Angeklagten. Der Angeklagte erkannte die Forderung an. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten, traf aber keine Entscheidung über das Schmerzensgeld.
- Die Rechtsfrage: Kann der Geschädigte die fehlende Entscheidung über seine Schmerzensgeldforderung mit einer sofortigen Beschwerde anfechten? Kann diese Beschwerde hilfsweise in einen Antrag auf Urteilskorrektur umgedeutet werden?
- Die Antwort: Nein, die Beschwerde ist unzulässig. Das Gesetz erlaubt diese Beschwerde nur gegen einen Beschluss, der vor dem Urteil ergeht, nicht gegen eine Unterlassung im Urteil selbst.
- Die Bedeutung: Die Sofortige Beschwerde gegen eine fehlende Entscheidung über Schmerzensgeld im Strafurteil ist ausgeschlossen. Ein Fehler des Gerichts, der auf einer inhaltlichen Beratung beruht, ist zudem kein einfacher Schreibfehler und kann nachträglich nicht korrigiert werden.
Was passiert, wenn das Gericht das Schmerzensgeld im Urteil vergisst?
Es klingt wie ein absurder Justiz-Albtraum, ist aber vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 18 Qs 22/25 Realität geworden. Ein Polizist wird im Dienst verletzt, der Täter steht wegen Betrugs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht. Um sich einen separaten, langwierigen Zivilprozess zu sparen, nutzt der verletzte Beamte das sogenannte Adhäsionsverfahren. Er klinkt sich in den Strafprozess ein und fordert Schmerzensgeld – mindestens 1.000 Euro plus Zinsen. In der Hauptverhandlung am 23. Juli 2025 scheint alles glattzulaufen. Der Verteidiger des angeklagten Betrügers räumt alles ein. Er erklärt zu Protokoll, dass der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach anerkannt wird, der Mandant aber derzeit pleite sei. Das Amtsgericht verurteilt den Täter schließlich zu zwei Jahren Haft. Doch als das schriftliche Urteil vorliegt, fehlt etwas Entscheidendes: Der Ausspruch über das Schmerzensgeld. Das Gericht hatte schlicht vergessen, das Anerkenntnis im Urteilstenor festzuhalten. Einen Tag später bemerkte der Richter das Versehen und notierte in der Akte, man sei irrtümlich davon ausgegangen, das Protokoll-Anerkenntnis allein genüge. Der Polizist legte sofortige Beschwerde ein, um sein Recht doch noch im Urteil verankert zu wissen. Das Landgericht musste nun am 18. November 2025 entscheiden, ob man ein solches „Vergessen“ nachträglich reparieren kann.
Wie funktioniert der Schadensersatz im Strafprozess?
Normalerweise sind Strafrecht und Zivilrecht zwei getrennte Welten. Der Staatsanwalt kümmert sich um die Bestrafung des Täters, das Opfer muss seinen Schadenersatz in einem eigenen Prozess einklagen. Das Adhäsionsverfahren durchbricht diese Trennung. Geregelt in den §§ 403 ff. der Strafprozessordnung (StPO), erlaubt es dem Opfer, seinen zivilrechtlichen Anspruch direkt im Strafverfahren geltend zu machen….