Ein Fahrzeughalter meldete den Totalschaden seines Audi RS 6 nach einem Brand, beging aber eine arglistige Obliegenheitsverletzung in der Schadenanzeige. Das Paradoxon: Die verschwiegenen Mängel in der Kasko-Meldung waren jene, die er zuvor in einem anderen Gerichtsverfahren eidesstattlich geltend machte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 155/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 29.10.2025
- Aktenzeichen: 11 U 155/24
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Versicherungsvertragsrecht, Zivilprozessrecht
- Das Problem: Eine Versicherungsnehmerin forderte die Kaskoversicherung zur Zahlung nach der Zerstörung ihres Luxus-Pkw durch Brand auf. Die Versicherung lehnte die Leistung ab, da die Klägerin den Schaden verschwiegen oder absichtlich herbeigeführt habe.
- Die Rechtsfrage: Wird ein Kfz-Kaskoversicherer von seiner Zahlungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadenmeldung absichtlich Fragen zu bekannten, wertmindernden Mängeln falsch beantwortet?
- Die Antwort: Nein. Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin hat ihre Pflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunft in der Schadenanzeige arglistig verletzt. Diese bewusste Falschaussage befreit den Versicherer vollständig von der Leistungspflicht.
- Die Bedeutung: Versicherungsnehmer müssen bei einer Schadenanzeige alle wertmindernden Eigenschaften des Fahrzeugs wahrheitsgemäß angeben. Wer bekannte Mängel absichtlich verschweigt, riskiert, seinen gesamten Versicherungsschutz zu verlieren. Dies gilt selbst dann, wenn die verschwiegenen Mängel für die Entstehung des Schadens ohne Bedeutung waren.
Zahlt die Vollkasko bei falschen Angaben?
Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers, der zugleich die Hoffnung auf eine schnelle Regulierung in sich birgt: Ein teures Fahrzeug geht in Flammen auf, und man verlässt sich auf die Kaskoversicherung. Genau dieses Szenario verhandelte das Oberlandesgericht Brandenburg am 29. Oktober 2025 unter dem Aktenzeichen 11 U 155/24. Im Zentrum stand ein hochwertiger Audi RS 6 Avant performance, der in der Nacht vor Pfingsten 2022 vollständig ausbrannte. Der Streitwert war beträchtlich, denn die Klägerin forderte von ihrer Versicherung rund 105.000 Euro Entschädigung. Doch statt einer Auszahlung erhielt sie eine harte Lektion in Sachen Ehrlichkeit. Der Fall ist juristisch besonders spannend, weil er sich nicht primär an der Frage der Brandstiftung entschied, obwohl diese im Raum stand. Vielmehr stolperte die Versicherungsnehmerin über ein vermeintlich harmloses Formular. Sie hatte in der Schadenanzeige zwei kleine Kreuze an der falschen Stelle gesetzt. Die zentrale Frage des Prozesses lautete daher, ob eine Versicherung die Zahlung komplett verweigern darf, wenn der Kunde im „Kleingedruckten“ der Schadenmeldung die Unwahrheit sagt, selbst wenn diese Lüge nichts mit der Brandursache zu tun hat.
Was muss ich in der Schadenanzeige angeben?
Wer nach einem Unfall oder Brand Geld von seiner Versicherung möchte, muss zunächst Fragen beantworten. Dies nennt man im juristischen Fachjargon eine Aufklärungsobliegenheit. Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, den genauen Zustand und Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens zu kennen, um die Entschädigungshöhe korrekt zu berechnen. Im vorliegenden Fall enthielt das Formular der Beklagten explizite Fragen nach „reparierten“ und „unreparierten Schäden“….