Nach einer Messung von 114 km/h bei erlaubten 60 km/h musste das Gericht die Fahreridentität feststellen im Bußgeldverfahren, da der Betroffene auf einen ähnlich aussehenden Verwandten verwies. Entscheidend war die Frage, ob eine mathematische Wahrscheinlichkeit nötig ist oder ob eine detaillierte Beschreibung abweichender Gesichtsmerkmale ausreicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 167/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Datum: 30.10.2025
- Aktenzeichen: 1 ORbs 167/25
- Verfahren: Rechtsbeschwerde in Bußgeldsache
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Beweisrecht, Verkehrsrecht
- Das Problem: Ein Betroffener wurde geblitzt und bestritt, der Fahrer gewesen zu sein. Das Amtsgericht verurteilte ihn aufgrund eines Sachverständigengutachtens, das seine Fahreridentität über morphologische Merkmale feststellte. Der Betroffene hielt die Beweiswürdigung zur Identität für lückenhaft und nicht überprüfbar.
- Die Rechtsfrage: Reicht es zur Feststellung der Fahreridentität aus, wenn das Gericht die übereinstimmenden Merkmale eines Sachverständigengutachtens im Urteil detailliert beschreibt, auch wenn keine statistische Wahrscheinlichkeitsberechnung erfolgte?
- Die Antwort: Ja. Das Oberlandesgericht bestätigte die Verurteilung und wies die Beschwerde zurück. Das Amtsgericht hatte die Anknüpfungstatsachen des Gutachtens (Anzahl der Merkmale, Erklärung der Abweichungen) ausreichend dargestellt und damit die Überprüfung der Identitätsfeststellung ermöglicht.
- Die Bedeutung: Gerichte, die sich bei Geschwindigkeitsverstößen auf Gutachten zur Gesichtsvergleichsanalyse stützen, müssen die wesentlichen Merkmale und deren Gewichtung im Urteil klar benennen. Eine detaillierte Darlegung der Beweisergebnisse macht das Urteil rechtlich tragfähig und überprüfbar.
Wie wird der Fahrer auf dem Blitzerfoto identifiziert?
Es ist der Klassiker unter den Verteidigungsstrategien im Verkehrsrecht: Das Foto ist unscharf, der Fahrer bestreitet die Tat und bringt einen nahen Verwandten als möglichen alternativen Täter ins Spiel. Genau dieses Szenario verhandelte das Brandenburgische Oberlandesgericht am 30. Oktober 2025 unter dem Aktenzeichen 1 ORbs 167/25. Der Fall begann bereits am 12. Mai 2022 auf der Bundesstraße 5. Ein PKW wurde mit 114 km/h gemessen, erlaubt waren an dieser Stelle lediglich 60 km/h. Die Bußgeldstelle verhängte ein Bußgeld von 480 Euro und wollte ursprünglich ein Fahrverbot durchsetzen. Der betroffene Fahrzeughalter wehrte sich vehement gegen den Vorwurf. Er sei nicht gefahren, stattdessen komme sein Bruder als Fahrzeugführer in Betracht. Das Amtsgericht Nauen hatte den Betroffenen bereits einmal verurteilt, doch das Oberlandesgericht (OLG) hob dieses erste Urteil auf, weil die Beweisführung zur Identität des Fahrers lückenhaft war. Nun, im zweiten Anlauf, hatte das Amtsgericht nachgebessert und den Betroffenen erneut verurteilt. Die zentrale Frage des Verfahrens lautete nicht mehr nur, ob er zu schnell fuhr, sondern ob das Gericht juristisch sauber begründet hat, warum es sich sicher ist, dass der Betroffene und nicht sein Bruder am Steuer saß.
Wann akzeptiert das Gericht ein anthropologisches Gutachten?
In Bußgeldverfahren steht und fällt oft alles mit der Identifizierung des Täters. Wenn der Richter den Betroffenen im Gerichtssaal ansieht und mit dem Blitzerfoto vergleicht, ist das ein erster Schritt….