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Restleistungsvermögen sechs Stunden täglich: Trotz Herzinfarkten keine Rente

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Ein Kläger kämpfte nach vier überlebten Herzinfarkten vor Gericht um die volle Rente, obwohl ihm ein Restleistungsvermögen sechs Stunden täglich attestiert wurde. Das Paradox: Die Schwere seiner Erkrankung zählte weniger als die vermeintlich unbeeinträchtigte Fähigkeit, leichte Tätigkeiten auszuüben. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 12 R 1046/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Sozialgericht Karlsruhe
  • Datum: 11.11.2025
  • Aktenzeichen: S 12 R 1046/25
  • Verfahren: Gerichtsbescheid
  • Rechtsbereiche: Rente wegen Erwerbsminderung, Sozialrecht

  • Das Problem: Der Kläger forderte eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund von vier Herzinfarkten und weiteren Gesundheitsproblemen. Die Rentenversicherung lehnte dies ab und sah ihn weiterhin als leistungsfähig an.
  • Die Rechtsfrage: Hat der Kläger wegen seiner gesundheitlichen Beschwerden Anspruch auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung?
  • Die Antwort: Nein. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger laut allen medizinischen Gutachten noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.
  • Die Bedeutung: Ein Rentenanspruch besteht nur, wenn medizinisch eindeutig belegt ist, dass die Arbeitsfähigkeit dauerhaft auf unter sechs Stunden pro Tag reduziert ist. Selbst schwere chronische Krankheiten führen nicht zur Rente, wenn die verbleibende Leistungsfähigkeit sechs Stunden oder mehr beträgt.

Bekommt man Rente nach vier Herzinfarkten?

Es ist ein Szenario, das bei vielen Betroffenen auf Unverständnis stößt: Ein Mensch hat eine schwere Krankengeschichte hinter sich, fühlt sich subjektiv kaum belastbar, doch die Rentenversicherung und die Gerichte sehen das völlig anders. Genau dieser Konflikt stand im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem Sozialgericht Karlsruhe, das am 11. November 2025 durch einen Gerichtsbescheid entschieden wurde (Az. S 12 R 1046/25). Im Zentrum des Streits stand ein 1962 geborener Kläger, dessen medizinische Akte durchaus dramatisch wirkt. Er hatte bereits vier Herzinfarkte überlebt, litt unter einer Verengung der Herzkranzgefäße und hatte diverse orthopädische Probleme, darunter eine Versteifung der Halswirbelsäule. Nach mehreren Rehabilitationsmaßnahmen und fortlaufenden Behandlungen beantragte er im Mai 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung. Sein Argument war so menschlich wie nachvollziehbar: Aufgrund seiner Herzschwäche, einer behaupteten Depression und einer extrem eingeschränkten Gehstrecke von nur noch 150 Metern sah er sich außerstande, weiter zu arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung sah dies anders und lehnte den Antrag ab. Auch im Widerspruchsverfahren blieb sie hart. Der Kläger zog daraufhin vor das Sozialgericht, um seinen Anspruch auf eine volle, hilfsweise teilweise Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. Der Streitwert dieses Falles lässt sich nicht in einer simplen Summe beziffern, sondern in der Existenzgrundlage des Klägers: Es ging um die Frage, ob sein Körper kaputt genug ist, um vom Staat alimentiert zu werden, oder ob er dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen muss.

Wie viele Stunden darf man bei Erwerbsminderung noch arbeiten?

Um die Entscheidung des Gerichts zu verstehen, muss man den zentralen Maßstab des Rentenrechts kennen: das sogenannte quantitative Leistungsvermögen nach § 43 SGB VI. Viele Laien unterliegen hier einem folgenschweren Irrtum. Es spielt für die Erwerbsminderungsrente keine Rolle, ob man seinen alten Job noch ausüben kann….


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