Ein Anwalt forderte die Erledigungsgebühr bei Verjährung im Bußgeldverfahren, weil er das Verfahren über Monate gezielt in die Länge zog. Trotzdem verlangte der Jurist die Erstattung seiner erhöhten Anwaltskosten in Höhe von 985,32 Euro von der Staatskasse. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Qs 35/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Ravensburg
- Datum: 23. Juli 2025
- Aktenzeichen: 1 Qs 35/25
- Verfahren: Streit über Anwaltskosten nach Verfahrenseinstellung (Bußgeld)
- Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Das Problem: Ein Bürger sollte seine Anwaltskosten nach Einstellung eines Bußgeldverfahrens erstattet bekommen. Das Amtsgericht kürzte die beantragten Gebühren deutlich. Der Bürger legte Beschwerde ein, um die volle Zahlung zu erzwingen.
- Die Rechtsfrage: Muss die Staatskasse alle höheren Anwaltsgebühren des Verteidigers erstatten? Kann der Anwalt eine zusätzliche Erledigungsgebühr verlangen, wenn das Bußgeldverfahren wegen Verjährung endet? Darf der Anwalt für die Beschwerde gegen die Kostenkürzung gesonderte Gebühren abrechnen?
- Die Antwort: Der Betroffene gewann die Beschwerde größtenteils. Die Staatskasse muss höhere Gebühren und die volle Erledigungsgebühr zahlen. Begründung: Der Anwalt hatte durch seine umfangreiche Tätigkeit die Verjährung mitverursacht. Die Forderung nach einer gesonderten Gebühr für die Kostenbeschwerde wurde jedoch abgelehnt.
- Die Bedeutung: Anwälte können eine Erledigungsgebühr erhalten, wenn sie durch intensives Arbeiten die Verjährung eines Bußgeldverfahrens fördern. Für die reine Beschwerde gegen eine Kostenkürzung entstehen aber keine zusätzlichen Anwaltsgebühren.
Wer zahlt die Anwaltskosten bei Verjährung der Ordnungswidrigkeit?
Ein scheinbar banales Verkehrsdelikt entwickelte sich vor dem Landgericht Ravensburg zu einem Lehrstück über anwaltliche Vergütung. Auslöser war ein Bußgeldbescheid über 75 Euro wegen einer Abstandsunterschreitung auf der Autobahn 96 im Oktober 2022. Der betroffene Autofahrer wehrte sich, schaltete einen Verteidiger ein und hatte am Ende Erfolg – allerdings nicht durch einen Freispruch, sondern durch Zeitablauf. Die Akte blieb beim Amtsgericht L. monatelang unbemerkt liegen, bis im April 2024 die Verfolgungsverjährung eintrat und das Verfahren eingestellt wurde. Der eigentliche Konflikt entbrannte jedoch erst nach dem Ende des Bußgeldverfahrens. Zwar entschied das Gericht, dass die notwendigen Auslagen des Betroffenen aus der Staatskasse zu erstatten sind, doch über die Höhe dieser Erstattung herrschte Uneinigkeit. Der Verteidiger rechnete Gebühren weit oberhalb des Durchschnitts ab und forderte zusätzlich eine sogenannte Erledigungsgebühr, da seine Taktik zur Verjährung beigetragen habe. Die Kostenbeamtin des Amtsgerichts strich den Rechnungsbetrag drastisch zusammen. Die Beschwerdekammer des Landgerichts Ravensburg musste nun am 23. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen 1 Qs 35/25 entscheiden, ob dem Anwalt fast 1.000 Euro zustehen oder ob die Staatskasse zu Recht sparte.
Wie hoch sind die Anwaltsgebühren bei einem Bußgeldverfahren?
Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) notwendig. In Bußgeldsachen erhalten Anwälte keine festen Beträge, sondern bewegen sich innerhalb eines Gebührenrahmens, der im Vergütungsverzeichnis (VV RVG) festgelegt ist. Der Ausgangspunkt ist dabei stets die sogenannte „Mittelgebühr“….