Ein Autofahrer mit litauischem Wagen in Bayern klebte eine gefälschte deutsche Prüfplakette auf sein Kennzeichen und wurde wegen Versuch der Urkundenfälschung angeklagt. Das Bayerische Oberste Landesgericht musste nun entscheiden, ob die vermeintliche Fälschung rechtlich nur ein strafloses Wahndelikt war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 207 StRR 2737/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 20.01.2020
- Aktenzeichen: 207 StRR 2737/19
- Verfahren: Strafverfahren (Revision)
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht
- Das Problem: Ein Autofahrer nutzte ein Fahrzeug mit litauischen Kennzeichen, an denen gefälschte deutsche Prüfplaketten angebracht waren. Er wurde von der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Urkundenfälschung angeklagt.
- Die Rechtsfrage: Macht sich jemand strafbar, der gefälschte Prüfplaketten benutzt, wenn er gleichzeitig die zugehörigen Fahrzeugpapiere nicht gefälscht hat?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht sprach den Angeklagten frei, da die Prüfplakette ohne gefälschte Papiere keine Urkunde darstellt. Der Angeklagte unterlag einem rechtlichen Irrtum, der nicht als strafbarer Versuch gilt (Wahndelikt).
- Die Bedeutung: Allein das Anbringen gefälschter Prüfplaketten auf ausländischen Kennzeichen ist keine versuchte Urkundenfälschung, wenn die Fahrzeugpapiere nicht gefälscht wurden. Das Urteil klärt die Unterscheidung zwischen einem strafbaren Versuch und einem strafrechtlich irrelevanten Rechtsirrtum.
Ist eine gefälschte Prüfplakette strafbar?
Ein Autofahrer mit litauischen Kennzeichen und einer gefälschten deutschen TÜV-Plakette wird in Bayern kontrolliert. Der Fall scheint klar: Urkundenfälschung. Doch nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Mann am 20. Januar 2020 überraschend frei (Az. 207 StRR 2737/19). Die Entscheidung offenbart eine feine, aber entscheidende juristische Grenze – die zwischen einem strafbaren Versuch und einem straflosen Irrtum über das Gesetz selbst.
Was passiert bei einer Polizeikontrolle mit gefälschter Plakette?
Am 7. November 2016 erwarb der spätere Angeklagte einen Mercedes mit litauischer Zulassung. An beiden Kennzeichen prangten deutsche Prüfplaketten, die eine bestandene Hauptuntersuchung vortäuschen sollten. Sie waren Fälschungen, und der Mann wusste das. Sein Ziel war es, bei einer Kontrolle den Anschein zu erwecken, das Fahrzeug sei ordnungsgemäß in Deutschland geprüft worden, mutmaßlich vom TÜV Rheinland. Am 14. Juni 2017 war es so weit. Der Mann wurde mit seinem Fahrzeug auf einer Bundesstraße bei Lindau von der Polizei angehalten. Die Beamten erkannten die Fälschung. Ein entscheidendes Detail fiel ihnen jedoch auf: Während die Plaketten auf den Kennzeichen klebten, fehlte jede korrespondierende Eintragung in der litauischen Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Papier war sauber. Für die Staatsanwaltschaft war der Fall dennoch ein klarer Versuch der Urkundenfälschung. Die unteren Instanzen sahen das ähnlich. Das Amtsgericht Lindau und später das Landgericht Kempten verurteilten den Fahrer. Nach einer Aufhebung durch das Oberlandesgericht München und Zurückverweisung landete der Fall erneut beim Landgericht Kempten, das am 8. August 2019 an der Verurteilung wegen versuchter Urkundenfälschung festhielt. Der Angeklagte ging in Revision – und brachte den Fall vor das höchste bayerische Gericht für Strafsachen.
Wann gilt eine TÜV-Plakette als Urkunde?…