Ein Mieter leitete die Unterschlagung von Mietfahrzeugen bei Weitervermietung ein, als er drei VW Golfs illegal an Dritte gab, die die Wagen verschwinden ließen. Der Mann bestritt jede kriminelle Zueignungsabsicht und sah nur einen Vertragsbruch, doch das Gericht benötigte nur ein Bündel von Indizien für die Verurteilung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 207 StRR 411/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 03. Januar 2024
- Aktenzeichen: 207 StRR 411/23
- Verfahren: Revision
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht
- Das Problem: Ein Mann vermietete Mietfahrzeuge vertragswidrig weiter. Die Fahrzeuge verschwanden daraufhin im Ausland und gingen dem Eigentümer dauerhaft verloren. Der Mann wurde wegen Unterschlagung verurteilt.
- Die Rechtsfrage: War die verbotene Weitergabe der Mietautos bereits strafbare Unterschlagung? Hatte der Mann wirklich die Absicht, die Autos dem Eigentümer dauerhaft zu entziehen?
- Die Antwort: Ja, die Verurteilung wegen Unterschlagung bleibt bestehen. Allein die Weitergabe ist zwar keine Unterschlagung. Das Gericht sah im Gesamtverhalten jedoch einen Beweis für die Absicht, die Fahrzeuge dauerhaft zu entziehen.
- Die Bedeutung: Die bloße vertragswidrige Nutzung fremder Sachen ist nicht strafbar. Wer aber wiederholt wichtige Informationen wie die Namen der Mieter verheimlicht, riskiert, dass dies als Beweis für eine strafbare Zueignungsabsicht gewertet wird.
Ist unerlaubte Weitervermietung schon Unterschlagung?
Die unerlaubte Weitergabe eines Mietwagens ist mehr als nur ein Vertragsbruch – sie kann schnell die Schwelle zur Straftat überschreiten. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen einer zivilrechtlichen Pflichtverletzung und einer kriminellen Unterschlagung? Allein die Tatsache, dass ein vertraglich verbotenes Geschäft getätigt wird, reicht für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus. Entscheidend ist, ob dem Handelnden nachgewiesen werden kann, dass er die dauerhafte Enteignung des Eigentümers zumindest billigend in Kauf genommen hat. Mit dieser schwierigen Abgrenzung befasste sich das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in einem Beschluss vom 3. Januar 2024 (Az. 207 StRR 411/23) und schuf damit Klarheit in einem praxisrelevanten Graubereich.
Was passiert wenn ein untervermieteter Mietwagen verschwindet?
Der Fall, der dem Gericht vorlag, begann mit einer Serie von drei scheinbar gewöhnlichen Autoanmietungen. Ein Mann mietete bei einer Autovermietung im Dezember 2018 sowie am 3. und 23. Januar 2019 jeweils einen VW Golf. Die Mietverträge enthielten eine Standardklausel, die unmissverständlich klarstellte: Eine Weitervermietung oder Überlassung der Fahrzeuge an Dritte war strengstens untersagt. Dem Angeklagten war dieser Umstand nach den Feststellungen des Landgerichts München I, das den Fall in der Vorinstanz verhandelte, vollständig bewusst. Trotz dieses Wissens gab der Mann alle drei Fahrzeuge an ihm bekannte, aber später nicht benannte Dritte weiter. Diese Zwischenmieter nutzten die Fahrzeuge jedoch nicht wie gewöhnliche Mieter. Stattdessen verbrachten sie die drei VW Golfs ins Ausland und gaben sie nie wieder zurück. Für die Autovermietung bedeutete dies den Totalverlust ihres Eigentums. Die Fahrzeuge waren unwiederbringlich verschwunden. In der Folge verurteilte das Landgericht München I den ursprünglichen Mieter am 14. Juni 2023 wegen Unterschlagung in drei Fällen….