Ein Erblasser änderte sein Testament 2019, obwohl bei ihm bereits eine fortgeschrittene Testierunfähigkeit bei Demenz festgestellt wurde. Sachverständige mussten klären, ob seine Fähigkeit zum Autofahren und Einkaufen die schwerwiegenden medizinischen Befunde entkräften konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-10 W 114/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 26.04.2024
- Aktenzeichen: I-10 W 114/23
- Verfahren: Beschwerdeverfahren im Erbscheinverfahren
- Rechtsbereiche: Erbrecht, Testierfähigkeit
- Das Problem: Die drei Kinder stritten um die Wirksamkeit des Testaments ihres verstorbenen Vaters. Es gab ein älteres Testament mit ungleichen Erbquoten und eine spätere handschriftliche Änderung, die eine Gleichverteilung vorsah. Der Streit drehte sich darum, welches der beiden Dokumente das gültige ist.
- Die Rechtsfrage: War der Vater im Mai 2019 geistig noch in der Lage, die Tragweite seiner handschriftlichen Testamentsänderung zu verstehen?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied auf Basis eines medizinischen Gutachtens, dass der Vater zum Zeitpunkt der Änderung wegen Demenz testierunfähig war. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, das ältere Testament von 2016 bleibt gültig.
- Die Bedeutung: Die Feststellung der Testierunfähigkeit erfordert eine umfassende medizinische Begutachtung. Routinemäßige Alltagsfähigkeiten wie Autofahren oder Einkaufen sind kein überzeugender Beweis gegen eine ärztlich attestierte schwere Demenz.
Testierunfähigkeit bei Demenz: Wann ist ein Testament ungültig?
Ein handschriftlicher Zettel, der ein Vermögen neu verteilen soll: Ein Vater ändert kurz vor seinem Tod sein Testament und setzt seine drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Was nach einem Akt der Gleichbehandlung klingt, löst einen erbitterten Rechtsstreit aus. Eine Tochter ist überzeugt: Der Vater war zum Zeitpunkt der Änderung aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung nicht mehr Herr seiner Sinne. Das Oberlandesgericht Hamm musste in seinem Beschluss vom 26. April 2024 (Az. I-10 W 114/23) eine tiefgreifende Frage klären: Wann wiegt ein medizinischer Befund schwerer als die Beobachtung, dass ein Mensch seinen Alltag scheinbar noch meistert?
Wann ist eine handschriftliche Testamentsänderung wirksam?
Eine wirksame handschriftliche Testamentsänderung setzt voraus, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Errichtung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und die Bedeutung seiner Verfügung verstehen konnte. Im Zentrum des Falles stand ein Mann, geboren 1934, der sein Leben und seinen Nachlass zunächst klar geregelt hatte. Mit zwei handschriftlichen Testamenten vom 15. Februar 2016 legte er die Erbquoten für seine drei Kinder fest: Ein Sohn sollte 22 %, eine Tochter 36 % und eine weitere Tochter 42 % des Vermögens erhalten. Zusätzlich bedachte er seine fünf Enkel und traf Vorkehrungen für die Grabpflege. In seinem Testament hielt er ausdrücklich fest: „Dieses Testament habe ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und ohne Einfluss Dritter aufgesetzt.“ Doch das Leben des Mannes nahm eine tragische Wendung. 2017 erlitt er einen Treppensturz mit Hirnblutung. Im Februar 2018 folgte eine schwere Herpesenzephalitis, eine Gehirnentzündung, bei der er sich erneut den Kopf stieß. Nach Klinik- und Pflegeaufenthalten lebte er zwar wieder allein in seiner Wohnung, doch die gesundheitlichen Folgen waren unübersehbar. Am 23….