Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rücknahme eines notariellen Testaments als Widerruf: Anfechtung bei Irrtum

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Die 85-jährige Erblasserin nahm ihr Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück – eine Rücknahme eines notariellen Testaments als Widerruf, die sie möglicherweise nicht verstand. Nun muss geklärt werden, ob die Rückgabe wegen eines Irrtums über die Widerrufswirkung angefochten werden kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1Z BR 108/04 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 09.03.2005
  • Aktenzeichen: 1Z BR 108/04
  • Verfahren: Beschluss des Senats für Zivilsachen
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Verfahrensrecht

  • Das Problem: Eine Tochter beanspruchte das Alleinerbe gemäß dem ursprünglichen notariellen Testament ihrer verstorbenen Mutter. Der Bruder forderte die gesetzliche Erbfolge, da die Mutter das Testament später aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen hatte. Die Tochter behauptete, die Rücknahme sei unwirksam, weil die Mutter die Folgen nicht verstand oder unter Zwang handelte.
  • Die Rechtsfrage: Verliert ein notarielles Testament seine Gültigkeit durch die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, wenn der Erblasser sich bei dieser Handlung über die Rechtsfolgen geirrt hat?
  • Die Antwort: Nein, die Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben. Das Gericht ordnete an, dass der Sachverhalt zur Anfechtung wegen Irrtums weiter aufgeklärt werden muss. Die Vorinstanz hatte ihre Pflicht zur Amtsermittlung nicht ausreichend erfüllt.
  • Die Bedeutung: Nachlassgerichte müssen bei konkreten Anhaltspunkten für einen Irrtum des Erblassers alle verfügbaren Beweise und Akten von Amts wegen prüfen. Dazu gehören die Verwahrungsakten des Notars und Zeugenaussagen. Eine Rücknahme eines Testaments kann anfechtbar sein, wenn der Erblasser über die Widerrufswirkung im Irrtum war.

Testament widerrufen durch Rücknahme aus Verwahrung?

Ein notarielles Testament, sicher in der amtlichen Verwahrung des Nachlassgerichts, scheint eine unumstößliche Regelung für den letzten Willen zu sein. Doch was geschieht, wenn der Erblasser dieses Dokument Jahre später persönlich wieder an sich nimmt? Gilt dieser Akt automatisch als Widerruf? Mit genau dieser Frage musste sich der Senat für Zivilsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in seinem Beschluss vom 9. März 2005 (Aktenzeichen: 1Z BR 108/04) befassen. Im Zentrum stand der erbitterte Streit zweier Geschwister um das Erbe ihrer Mutter, bei dem die Gültigkeit einer einzigen Handlung – der Rücknahme einer Testamentsurkunde – über Alleinerbe oder gesetzliche Erbfolge entschied.

Was passiert, wenn ein Testament aus der Verwahrung geholt wird?

Die Geschichte beginnt am 21. Oktober 1983. An diesem Tag errichtete die spätere Erblasserin ein notarielles Testament, in dem sie ihre Tochter zur alleinigen Erbin ihres Vermögens einsetzte. Das Dokument wurde, wie in solchen Fällen üblich, beim zuständigen Amtsgericht in die amtliche Verwahrung gegeben. Fast ein Jahrzehnt später, am 1. Dezember 1992, holte die Erblasserin die Urkunde persönlich vom Gericht ab. Kurz darauf, am 5. Februar 1993, bestellte das Vormundschaftsgericht die Tochter zur Betreuerin ihrer Mutter. Die Betreuung umfasste die Vermögenssorge und die Geltendmachung bestimmter Ansprüche und bestand bis zum Tod der Mutter am 16. Juli 2003. Nach dem Tod der Mutter beantragte die Tochter am 26. November 2003 einen Erbschein, der sie als Alleinerbin auswies. Ihre Argumentation: Die Rücknahme des Testaments im Jahr 1992 sei unwirksam gewesen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv