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Rente wegen Erwerbsminderung trotz Herzinfarkten: Folgen der 6‑Stunden‑Grenze

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Trotz vier überstandener Herzinfarkte wurde ihm die volle Rente verwehrt, da sein Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt attestiert wurde. Das Sozialgericht stützte sich dabei auf eine Kette von Gutachten, die ihn trotz der schwersten kardiologischen Diagnosen für sechs Stunden täglich arbeitsfähig halten. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 12 R 1046/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Sozialgericht Karlsruhe
  • Datum: 11.11.2025
  • Aktenzeichen: S 12 R 1046/25
  • Verfahren: Gerichtsbescheid
  • Rechtsbereiche: Rentenrecht, Sozialrecht

  • Das Problem: Ein Kläger, der mehrere Herzinfarkte erlitten hatte, forderte von der Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rentenversicherung lehnte dies ab und sah ihn als noch voll arbeitsfähig an.
  • Die Rechtsfrage: Ist das verbleibende Leistungsvermögen des Klägers aufgrund seiner schweren kardiologischen und orthopädischen Erkrankungen so stark reduziert, dass er keine sechs Stunden täglich mehr arbeiten kann?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Klage ab. Alle ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte bestätigen übereinstimmend, dass der Kläger noch mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten ausüben kann.
  • Die Bedeutung: Das Gericht gab der geschlossenen medizinischen Aktenlage den Vorzug. Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente scheitert, wenn das Restleistungsvermögen laut Gutachten noch sechs Stunden oder mehr beträgt.

Rente nach 4 Herzinfarkten trotz Arbeitsfähigkeit?

Vier Herzinfarkte, eine operierte Halswirbelsäule und chronische Schulterprobleme – für viele klingt das nach einem klaren Fall für die Erwerbsminderungsrente. Doch die Realität im Sozialrecht ist komplexer, wie ein Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. November 2025 zeigt (Az. S 12 R 1046/25). Ein Mann klagte gegen die Rentenversicherung, weil er sich nicht mehr in der Lage sah zu arbeiten. Das Gericht musste entscheiden, ob die Schwere der Diagnosen ausreicht oder ob es auf etwas anderes ankommt: die nachweisbare, tägliche Arbeitsleistung in Stunden.

Warum wird eine Erwerbsminderungsrente oft abgelehnt?

Die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente erfolgt häufig, weil zwischen der ärztlichen Diagnose und der rechtlichen Definition von Erwerbsminderung eine Lücke klafft. Der Fall eines 1962 geborenen Mannes illustriert diesen Konflikt exemplarisch. Seine Krankengeschichte ist unstrittig und gravierend: vier dokumentierte Herzinfarkte, zuletzt ein Hinterwand-Reinfarkt im Juni 2023, eine versteifte Halswirbelsäule und ein Schulter-Engpass-Syndrom. Aufgrund dieser Leiden beantragte er am 21. Mai 2024 bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller, hilfsweise teilweiser Erwerbsminderung. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. Juli 2024 ab. Sie stützte sich dabei auf eine sozialmedizinische Bewertung ihres eigenen Ärztlichen Dienstes, die zu dem Schluss kam, dass der Mann trotz seiner Leiden noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten könne. Der Kläger legte Widerspruch ein, doch auch dieser wurde nach erneuter Prüfung, die unter anderem ein Gutachten der Agentur für Arbeit berücksichtigte, mit Widerspruchsbescheid vom 20. März 2025 zurückgewiesen. Der Mann sah sich in seiner Leistungsfähigkeit falsch eingeschätzt und zog am 22. April 2025 vor das Sozialgericht Karlsruhe, um seinen Anspruch durchzusetzen….


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