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Nachschulung gegen Entziehung der Fahrerlaubnis: Wann reicht sie aus?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein Autofahrer absolvierte nach einer Trunkenheitsfahrt eine aufwändige Nachschulung gegen Entziehung der Fahrerlaubnis, doch die Regelvermutung der Fahrungeeignetheit blieb bestehen. Nun musste das Bayerische Oberste Landesgericht klären, inwieweit diese therapeutischen Maßnahmen die Entziehung des Führerscheins verhindern dürfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 204 StRR 167/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 03.05.2021
  • Aktenzeichen: 204 StRR 167/21
  • Verfahren: Revision
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer, der wegen Trunkenheit verurteilt wurde, legte Revision gegen seinen Führerscheinentzug ein. Er argumentierte, dass er umfangreiche Therapien und Nachschulungen absolviert hatte, die seine Fahrungeeignetheit beseitigt hätten.
  • Die Rechtsfrage: Muss das Gericht bei einer Trunkenheitsfahrt konkrete Feststellungen dazu treffen, ob der Fahrer durch Therapien und Nachschulungen bereits wieder geeignet ist, bevor es den Führerschein entzieht?
  • Die Antwort: Ja, die Entscheidung des Landgerichts zum Führerscheinentzug wurde aufgehoben. Das Gericht muss detailliert begründen, warum es die Wirkung der vom Fahrer durchgeführten Maßnahmen verneint.
  • Die Bedeutung: Gerichte dürfen nicht pauschal entscheiden, dass Rehabilitationsmaßnahmen unwirksam sind, sondern müssen deren Inhalt und individuelle Wirkung genau prüfen. Außerdem darf die Nutzung von zulässigen Rechtsmitteln nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgelegt werden.

Kann Therapie den Führerscheinentzug verhindern?

Wer sich betrunken ans Steuer setzt und erwischt wird, muss in der Regel mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Doch was passiert, wenn der Fahrer nach der Tat durch eine intensive Therapie und Nachschulungen beweisen will, dass er seinen Fehler eingesehen hat und wieder fahrtauglich ist? Muss ein Gericht solche Bemühungen berücksichtigen, bevor es den Führerschein entzieht? Mit genau dieser Frage befasste sich das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in einem Beschluss vom 03. Mai 2021 und gab damit den unteren Instanzen eine klare Anweisung zur Prüfung solcher Fälle (Az. 204 StRR 167/21).

Wann gilt man nach Trunkenheitsfahrt als ungeeignet?

Die Antwort auf diese Frage scheint zunächst einfach. Im Zentrum des Falls stand ein Fahrer, der wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt wurde. Das Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch erließ am 27. April 2020 einen Strafbefehl, der neben einer Geldstrafe auch den Entzug der Fahrerlaubnis vorsah. Der Mann akzeptierte den Schuldspruch, legte aber Einspruch gegen die Rechtsfolgen ein – er wollte seinen Führerschein behalten. Der Fall landete vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Dort argumentierte der Angeklagte, dass er seit der Tat erhebliche Anstrengungen unternommen habe, um seine Fahreignung wiederherzustellen. Er verwies auf rund 18 Stunden Beratung und eine etwa 100-stündige Therapie sowie die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Diese Maßnahmen, so seine Verteidigung, würden belegen, dass er zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten könne. Das Landgericht überzeugte das nicht. Mit Urteil vom 20. Oktober 2020 entzog es ihm die Fahrerlaubnis, zog den Führerschein ein und setzte eine Sperrfrist von drei Monaten für die Neuerteilung fest. Gegen diese Entscheidung legte der Mann Revision beim BayObLG ein….


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