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Freispruch bei fehlender Bauartzulassung: Wann Messwert verwertbar ist

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Die Staatsanwaltschaft klagte gegen einen Freispruch, der ausschließlich auf der fehlenden Bauartzulassung des Atemalkoholmessgeräts beruhte. Den Richtern genügte die Abwesenheit des Dokuments nicht; sie forderten konkrete Anhaltspunkte für tatsächliche Messfehler. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 1683/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 07.01.2021
  • Aktenzeichen: 201 ObOWi 1683/20
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren gegen einen Freispruch
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Amtsgericht sprach einen Autofahrer nach einer Atemalkoholmessung frei. Das Gericht begründete den Freispruch mit fehlenden Zulassungsunterlagen für das Messgerät. Die Staatsanwaltschaft hielt diesen Freispruch für rechtsfehlerhaft.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Gericht einen Betroffenen freisprechen, nur weil die Behörde die Bauartzulassung des Atemalkoholmessgeräts nicht vorlegt? Reicht die fehlende technische Dokumentation allein für Zweifel an der Messung aus?
  • Die Antwort: Nein. Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben und zurückverwiesen. Ein Freispruch darf nicht allein wegen fehlender Zulassungsdokumente erfolgen. Die Zulassungsdokumente sind nur bei konkreten Anhaltspunkten für Messfehler notwendig.
  • Die Bedeutung: Bei standardisierten Messverfahren (wie der Atemalkoholmessung) gilt die amtliche Zulassung als verlässliche Vorabprüfung. Gerichte müssen die Messung nur dann detaillierter prüfen, wenn es konkrete Hinweise auf Fehler gibt. Ohne konkrete Fehlerhinweise müssen die Behörden keine Baumusterprüfbescheinigungen vorlegen.

Atemalkoholmessung: Reicht fehlendes Dokument für Freispruch?

Ein Atemalkoholwert von 0,50 mg/l ist eine klare Ansage. Für Autofahrer bedeutet ein solcher Wert in der Regel ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Doch was passiert, wenn ein Amtsgericht den Betroffenen freispricht, nicht weil die Messung falsch war, sondern weil ein bestimmtes technisches Dokument in der Akte fehlte? Genau diesen Fall hatte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in seinem Beschluss vom 07. Januar 2021 (Az. 201 ObOWi 1683/20) zu entscheiden. Es ging um die fundamentale Frage, wie viel Papier ein Gericht benötigt, um dem Ergebnis eines modernen Messgeräts vertrauen zu dürfen.

Was ist ein standardisiertes Messverfahren?

Ein standardisiertes Messverfahren ist ein durch technische Normen und behördliche Zulassungen vereinheitlichter Prozess, dessen Ergebnisse unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen als wissenschaftlich exakt und zuverlässig gelten. Dies entbindet die Gerichte davon, in jedem Einzelfall die Funktionsweise eines Geräts von Grund auf durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Der Fall, der zu dieser Grundsatzentscheidung führte, begann am 27. September 2018 um kurz vor Mitternacht. Ein Autofahrer wurde kontrolliert und musste in ein Atemalkoholmessgerät des Typs Dräger Alcotest 9510 pusten. Das Gerät zeigte einen Wert von 0,50 mg/l an – exakt auf der Schwelle zur Ordnungswidrigkeit. Der Fall landete vor dem Amtsgericht. Dort räumte der Betroffene zwar ein, gefahren zu sein, doch sein Verteidiger griff die Verwertbarkeit der Messung an. Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation und sprach den Mann am 09. September 2020 frei. Die Begründung war bemerkenswert: Eine Überprüfung der Messung sei nicht möglich gewesen….


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