Ein Berufskraftfahrer beging innerhalb von eineinhalb Jahren vier Verkehrs-Verstöße, darunter dreimal Handynutzung und einmal eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Obwohl die Taten inhaltlich völlig voneinander abwichen, forderte die Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot bei mehreren unterschiedlichen Verkehrs-Verstößen wegen beharrlicher Pflichtverletzung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 202 ObOWi 1044/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 15.09.2020
- Aktenzeichen: 202 ObOWi 1044/20
- Verfahren: Bußgeldsache
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Das Problem: Ein Lkw-Fahrer fuhr mit seinem über 7,5 Tonnen schweren Fahrzeug 17 km/h zu schnell. Der Fahrer hatte in kurzer Zeit bereits drei rechtskräftige Bußgelder wegen Handynutzung am Steuer erhalten. Das erstinstanzliche Gericht sah von einem Fahrverbot ab. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen der Vielzahl der Vorfälle ein Fahrverbot.
- Die Rechtsfrage: Müssen Gerichte thematisch unterschiedliche, aber zeitlich nahe Verkehrsverstöße zusammen bewerten, um wegen hartnäckigen Fehlverhaltens ein Fahrverbot anzuordnen?
- Die Antwort: Nein, das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben. Das Gericht hatte nicht ausreichend begründet, warum es trotz der vielen und zeitnahen Vorfälle auf ein Fahrverbot verzichtete. Die frühere Handynutzung ist dabei als ein schwerwiegender Verstoß zu werten.
- Die Bedeutung: Auch thematisch verschiedene Verkehrsverstöße können zusammengenommen ein Fahrverbot begründen, wenn sie in zeitlicher Nähe erfolgen. Gerichte müssen die zeitliche Kontinuität von Pflichtverstößen sehr streng prüfen.
Fahrverbot bei mehreren unterschiedlichen Verkehrs-Verstößen?
Ein Lkw-Fahrer, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, erhält vom Amtsgericht eine erhöhte Geldbuße, entgeht aber dem gefürchteten Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und legt Rechtsmittel ein, denn der Fahrer ist kein Unbekannter: Drei Mal wurde er bereits wegen Handynutzung am Steuer belangt. Dieser Fall landete vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG), das am 15. September 2020 unter dem Aktenzeichen 202 ObOWi 1044/20 eine grundlegende Entscheidung traf. Es musste klären, ob unterschiedliche Arten von Verkehrsverstößen in kurzer Folge zu einem Fahrverbot wegen Beharrlichkeit führen können, auch wenn die einzelne Tat dafür nicht ausgereicht hätte.
Wie wird man zum beharrlichen Wiederholungstäter?
Der Betroffene ist ein angestellter Lkw-Fahrer, Jahrgang 1990. Am 14. Oktober 2019 war er mit seinem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen auf einer Bundesstraße unterwegs. Statt der erlaubten 60 km/h wurde er mit 77 km/h gemessen – eine Überschreitung um 17 km/h. Dieser Verstoß allein hätte regulär eine Geldbuße von 70 Euro nach sich gezogen. Doch ein Blick in das Register des Fahrers offenbarte ein Muster. Innerhalb der vorangegangenen eineinhalb Jahre war der Mann bereits drei Mal rechtskräftig wegen der verbotswidrigen Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer belangt worden, ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Taten ereigneten sich am 29. Mai 2018, am 6. Februar 2019 und am 22. Februar 2019. Die Bußgelder beliefen sich auf 100 Euro, 150 Euro und zuletzt erneut 100 Euro. Die letzte Entscheidung war erst am 5. April 2019 rechtskräftig geworden, nur knapp sechseinhalb Monate vor der aktuellen Geschwindigkeitsüberschreitung….