Wegen 41 km/h zu schnell erlaubte das Amtsgericht einem Autofahrer, sein vierwöchiges Fahrverbot aufteilen in Etappen. Die höhere Instanz musste nun klären, ob diese vermeintliche Flexibilität die gesetzliche Mindestdauer Fahrverbot verletzt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 569/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 20.05.2019
- Aktenzeichen: 201 ObOWi 569/19
- Verfahren: Rechtsbeschwerdeverfahren (Bußgeld)
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Das Problem: Ein Autofahrer war 41 km/h zu schnell und wurde zu einem Fahrverbot verurteilt. Das Amtsgericht ordnete das Verbot mit einer Dauer von vier Wochen an, aufgeteilt in zwei Etappen. Die Staatsanwaltschaft rügte dies als Verstoß gegen die gesetzliche Mindestdauer.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Gericht das gesetzliche Mindestmaß eines Monats Fahrverbot kürzen oder es in mehrere zeitlich getrennte Abschnitte anordnen?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht änderte das Urteil ab und ordnete das gesetzliche Regelfahrverbot von einem Monat an. Das Gesetz schreibt als Mindestdauer zwingend einen Monat vor und verbietet eine aufgeteilte Vollstreckung in der Entscheidungsanordnung.
- Die Bedeutung: Gerichte dürfen die Mindestdauer von einem Monat bei obligatorischen Fahrverboten nicht unterschreiten. Eine Aufteilung des Fahrverbots in zeitlich getrennte Teilabschnitte ist bei der Anordnung unzulässig.
Fahrverbot aufteilen: Ist das rechtlich zulässig?
Ein Fahrverbot in zwei Hälften aufzuteilen, um die beruflichen Folgen abzumildern – was für Betroffene pragmatisch klingt, ist für die Justiz eine Frage von fundamentaler Gesetzestreue. Genau diese Frage musste das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluss vom 20. Mai 2019 (Az.: 201 ObOWi 569/19) klären. Ein Amtsgericht hatte einem Autofahrer ein vierwöchiges Fahrverbot in zwei Blöcken zu je zwei Wochen gewährt. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen klaren Rechtsbruch und legte erfolgreich Rechtsbeschwerde ein. Das höhere Gericht kassierte die kreative Lösung und stellte klar: Das Gesetz lässt ein solches „Stückeln“ nicht zu.
Was passiert bei 41 km/h zu schnell außerorts?
Ein Autofahrer war auf einer Autobahn außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 41 km/h zu schnell unterwegs. Da er bereits durch einen früheren Verkehrsverstoß aufgefallen war, setzte die Verwaltungsbehörde im Bußgeldbescheid vom 2. August 2018 eine erhöhte Geldbuße von 240 Euro fest. Der Fall landete vor dem Amtsgericht, das den Fahrer am 13. Dezember 2018 wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilte. Es beließ es bei der Geldbuße von 240 Euro, ordnete aber eine besondere Form des Fahrverbots an: „auf die Dauer von 4 Wochen, aufgeteilt in 2mal 2 Wochen“. Zusätzlich gewährte es dem Mann die Möglichkeit, den Antritt des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten frei zu wählen, wie es § 25 Abs. 2a StVG für Ersttäter vorsieht. Gegen diesen Rechtsfolgenausspruch, also die Art der Strafe, legte die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde ein. Sie argumentierte, das Gericht habe eine Strafe verhängt, die das Gesetz so nicht vorsieht.
Wie lange muss ein Fahrverbot mindestens dauern?
Ein Fahrverbot muss nach dem Gesetz mindestens einen Monat dauern. Diese zwingende Vorgabe ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)….