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Fahreridentität feststellen nach Blitzerfoto: Anforderungen an anthropologisches Gutachten

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Um die Fahreridentität feststellen nach Blitzerfoto zu können, führte der Geblitzte seinen Bruder als Alternativfahrer an. Das Gericht musste daraufhin 74 einzelne Gesichtsmerkmale akribisch begründen, weil die erste Beweisführung als lückenhaft galt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 167/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 30.10.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 167/25
  • Verfahren: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitensache
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Beweisrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer wurde wegen einer starken Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Bußgeld von 480 Euro verurteilt. Er bestritt, selbst gefahren zu sein, und schlug seinen Bruder als alternativen Fahrer vor. Die Gerichte stützten die Fahreridentität auf ein anthropologisches Sachverständigengutachten und das Blitzerfoto.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein Bußgeldgericht die Ergebnisse eines Identifizierungsgutachtens (Gesichtsmerkmale) so detailliert im Urteil darlegen, dass ein höheres Gericht die Beweiswürdigung vollständig nachvollziehen und überprüfen kann?
  • Die Antwort: Ja, die Darlegung muss detailliert sein. Das Oberlandesgericht bestätigte, dass das Bußgeldgericht die strengen Anforderungen an die Darstellung der untersuchten Merkmale, der Abweichungen und der Gewichtung erfüllt hatte.
  • Die Bedeutung: Bei der Identifizierung von Fahrern durch Sachverständige müssen Gerichte die Grundlagen des Gutachtens (Anzahl und Art der Merkmale) genau beschreiben. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass das Gutachten eine explizite numerische Wahrscheinlichkeitsberechnung enthält.

Wie genau muss ein Gutachten zur Fahreridentität sein?

Ein Blitzerfoto, eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Bußgeld von 480 Euro – der Fall, den das Oberlandesgericht Brandenburg am 30. Oktober 2025 unter dem Aktenzeichen 1 ORbs 167/25 zu entscheiden hatte, beginnt wie ein alltägliches Bußgeldverfahren. Doch er entwickelte sich zu einer juristischen Auseinandersetzung über eine entscheidende Frage: Wie detailliert muss ein Gericht seine Überzeugung begründen, wenn es die Identität eines Fahrers allein auf Basis eines anthropologischen Gutachtens feststellt? Der Betroffene, der am 12. Mai 2022 mit 114 km/h in einer 60er-Zone erwischt wurde, bestritt hartnäckig, am Steuer gesessen zu haben. Die Person auf dem Foto sei sein Bruder. Diese Behauptung zwang die Gerichte, die Grenzen der Beweiswürdigung präzise auszuloten.

Was passiert, wenn man den Bruder als Fahrer angibt?

Der Vorfall auf der Bundesstraße 5 führte zunächst zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Nauen am 13. Februar 2024. Das Gericht stützte seine Überzeugung, der Betroffene sei der Fahrer gewesen, auf ein Anthropologisch-morphologisches Gutachten einer Sachverständigen. Der Betroffene ließ das nicht auf sich sitzen und legte erfolgreich Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob in einem ersten Beschluss vom 18. November 2024 die Feststellungen zur Fahreridentität auf. Der Grund war nicht, dass das Gutachten falsch war, sondern dass das Amtsgericht die Ergebnisse in seinem Urteil nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegt hatte. Der Senat verwies die Sache zurück an das Amtsgericht Nauen mit der klaren Anweisung, die Anforderungen an die Darlegung bei der Übernahme eines Sachverständigengutachtens zu erfüllen. Das Amtsgericht Nauen verhandelte den Fall erneut….


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