Ein Notar machte bei der Beurkundung eines Testaments im Krankenhaus einen entscheidenden Formfehler, der die Verfügung unwirksam machte und die Frage der Testierunfähigkeit aufwarf. Obwohl der Mangel des notariellen Testaments eindeutig feststand, droht der Anspruch auf Schadensersatz nach einem Notarfehler komplett zu scheitern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 99/17 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
- Datum: 20.12.2019
- Aktenzeichen: 14 U 99/17
- Verfahren: Berufung in einem Amtshaftungsverfahren
- Rechtsbereiche: Amtshaftung, Erbrecht, Notarhaftung
- Das Problem: Ein Mann (Kläger) forderte Schadensersatz vom Land Baden-Württemberg. Notare des Landes hatten ein Testament beurkundet. Dieses Testament sollte ihn zum Alleinerben machen. Das Testament war aber wegen Formfehlern unwirksam.
- Die Rechtsfrage: Hätte der Kläger das Erbe mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erhalten? Oder wäre das Testament auch bei korrekter Beurkundung ungültig gewesen?
- Die Antwort: Nein. Der Kläger erhält keinen Schadensersatz. Das Gericht sah den ursächlichen Zusammenhang als nicht erwiesen an. Die Erblasserin war nach medizinischem Gutachten testierunfähig.
- Die Bedeutung: Geschädigte müssen beweisen, dass der Schaden direkt durch den Notarfehler entstand. Wenn die Erblasserin nicht testierfähig war, war der Notarfehler nicht ursächlich für den Verlust des Erbes.
Schadensersatz bei Formfehler im Testament durch Notar?
Ein Mann steht kurz davor, ein Vermögen von rund 700.000 Euro zu erben. Das Testament ist im Krankenhauszimmer der Erblasserin von zwei Notaren beurkundet worden. Doch nach ihrem Tod stellt sich heraus: Das Testament ist wegen eines Formfehlers ungültig. Der vermeintliche Alleinerbe geht leer aus, die Schwestern der Verstorbenen erben. Er sieht die Schuld bei den Notaren und verklagt das Land Baden-Württemberg auf Schadensersatz. Mit seinem Urteil vom 20. Dezember 2019 musste das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 U 99/17) eine Kette von hypothetischen Fragen beantworten, um zu klären, ob der Fehler der Notare tatsächlich den Schaden verursacht hat oder ob das Erbe für den Kläger ohnehin unerreichbar gewesen wäre.
Was passiert wenn ein Testament formunwirksam ist?
Ein Testament, das formunwirksam ist, wird behandelt, als hätte es nie existiert. Im vorliegenden Fall führte dies dazu, dass die gesetzliche Erbfolge beziehungsweise ein früheres, gültiges Testament griff. Die Geschichte begann dramatisch: Am 21. Juli 2008 erlitt die Erblasserin einen schweren Schlaganfall. Zwei Tage später, am 23. Juli 2008, erschienen zwei Notare, damals Beamte des beklagten Landes, in ihrem Krankenhauszimmer in Freiburg. Auf Bitten des Klägers, der mit der Frau nicht verwandt war, sollte ein Testament beurkundet werden, das ihn als Alleinerben einsetzte. Die Notare stellten fest und vermerkten in ihrer Niederschrift, dass die Erblasserin nach ihrem Schlaganfall weder sprechen noch schreiben konnte. Ein solcher Zustand erfordert nach dem Beurkundungsgesetz besondere Schutzmaßnahmen. Dennoch wurde das Testament beurkundet. Die Erblasserin verstarb nur vier Tage später, am 27. Juli 2008. Der Formfehler wurde schnell zum zentralen Problem. Ein Nachlassgericht erließ am 27. August 2009 einen Vorbescheid, der die drei Schwestern der Verstorbenen als Erbinnen auswies, basierend auf einem älteren, handschriftlichen Testament aus dem Jahr 1995….