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Rückforderung von Geschenken der Schwiegereltern nach Scheidung

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Nach dem Scheitern der Ehe verlangten die Schwiegereltern die Rückforderung der geschenkten vermieteten Eigentumswohnung vom Ex-Schwiegersohn zurück. Entscheidend wurde nicht die Trennung selbst, sondern die Frage, ob die geschenkte Immobilie eigengenutzt oder als reines Anlageobjekt diente. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 UF 100/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
  • Datum: 14.10.2020
  • Aktenzeichen: 11 UF 100/20
  • Verfahren: Familiensachen
  • Rechtsbereiche: Schenkungsrecht, Familienrecht

  • Das Problem: Eine Schwiegermutter schenkte ihrer Tochter und deren Ehemann eine Eigentumswohnung. Nach der Scheidung forderte sie vom Ex-Schwiegersohn einen Teil des geschenkten Wertes zurück. Sie sah das Scheitern der Ehe als Grund für die Rückforderung an.
  • Die Rechtsfrage: Kann ein Geschenk an den Schwiegersohn zurückgefordert werden, wenn die Ehe scheitert und die verschenkte Wohnung nicht selbst genutzt wurde? Gilt das Fortbestehen der Ehe automatisch als Grund für diese Schenkung?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Rückforderung ab. Der Fortbestand der Ehe war nicht automatisch die Geschäftsgrundlage der Schenkung. Dies gilt insbesondere, da es sich um eine Kapitalanlage handelte und nicht um selbst genutztes Wohneigentum.
  • Die Bedeutung: Der Zweck einer Schenkung muss klar definiert sein. Bei der Schenkung von Miet- oder Anlageobjekten ist eine Rückforderung nach Scheidung sehr schwer. Das Gericht sieht den Fortbestand der Ehe hier nicht als notwendige Bedingung für das Geschenk.

Geschenk der Schwiegereltern: Rückforderung nach Scheidung?

Eine großzügige Geste soll das Glück der Tochter und ihres Ehemannes sichern: Die Schwiegermutter überträgt dem Paar eine Eigentumswohnung. Doch als die Ehe zerbricht, will sie den Anteil des Ex-Schwiegersohns zurück. Sie argumentiert, die Schenkung sei untrennbar mit dem Fortbestand der Ehe verknüpft gewesen. In seinem Beschluss vom 14. Oktober 2020 musste das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 11 UF 100/20) klären, ob das Scheitern einer Ehe ausreicht, um eine solche Schenkung rückgängig zu machen. Der Fall zeigt, wie entscheidend die Zweckbestimmung einer Immobilie für die rechtliche Bewertung ist.

Was passiert, wenn die Ehe nach einer Schenkung scheitert?

Der Sachverhalt begann mit einem notariellen Vertrag am 7. Oktober 2013. Eine Mutter übertrug eine Eigentumswohnung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an ihre Tochter und deren Ehemann, den späteren Antragsgegner. Beide wurden je zur ideellen Hälfte Miteigentümer. Als Gegenleistung wurde eine Zahlung von 15.000 Euro vereinbart. Der in der Urkunde angegebene Wert der Wohnung betrug 50.000 Euro, was die Transaktion zu einer sogenannten gemischten Schenkung machte – einem Geschäft, das teils entgeltlich, teils unentgeltlich ist. Keine zwei Jahre später, am 25. Juli 2015, trennte sich das Ehepaar. Die Scheidung folgte am 13. September 2017. Im Rahmen eines Scheidungsvergleichs einigten sich die Ex-Partner darauf, die Wohnung zu verkaufen. Der Erlös sollte vollständig an die Tochter fließen. Doch damit war die Angelegenheit für die Schwiegermutter nicht erledigt. Mit einem Schreiben vom 25. Juni 2018 forderte sie von ihrem ehemaligen Schwiegersohn 37.600 Euro zurück. Ihre Argumentation: Die Geschäftsgrundlage für die Schenkung sei mit der Scheidung weggefallen. Sie habe die Zuwendung nur gemacht, um das eheliche Zusammenleben zu fördern und sei von einer lebenslangen Ehe ausgegangen….


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