Ein Kaufvertrag über 2,8 Hektar landwirtschaftliche Flächen drohte an der Genehmigungspflicht zu scheitern, weil das Land Niedersachsen minimal beteiligt war. Gerade dieser minimale 4/144-Anteil des Bundeslandes soll nun jedoch den Ausschluss des Vorkaufsrechts ermöglichen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 W 14/20 (Lw) | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
- Datum: 03.12.2020
- Aktenzeichen: 10 W 14/20 (Lw)
- Verfahren: Landwirtschaftsverfahren / Beschwerde
- Rechtsbereiche: Grundstücksverkehrsrecht, Siedlungsrecht
- Das Problem: Käufer erwarben landwirtschaftliche Flächen von einer Erbengemeinschaft. Der Landkreis Osnabrück versagte die notwendige Genehmigung. Eine Siedlungsgesellschaft übte ihr Vorkaufsrecht aus.
- Die Rechtsfrage: Braucht ein Kaufvertrag über landwirtschaftlichen Grund eine behördliche Genehmigung, wenn das Bundesland als Miterbe am Verkauf beteiligt ist? Oder ist der Vertrag dann immer genehmigungsfrei, egal wie klein der Anteil des Landes ist?
- Die Antwort: Nein. Der Kaufvertrag ist genehmigungsfrei. Die bloße Beteiligung des Bundeslandes als Verkäufer reicht aus, um die Genehmigungspflicht aufzuheben.
- Die Bedeutung: Wenn ein Bundesland oder der Bund an einem Verkauf beteiligt ist, entfällt die Genehmigungspflicht für landwirtschaftliche Grundstücke. Ohne Genehmigungspflicht kann das staatliche Vorkaufsrecht durch eine Siedlungsgesellschaft nicht wirksam ausgeübt werden.
Landwirtschaftliche Flächen: Wann ist der Kauf genehmigungsfrei?
Ein Kaufvertrag über ein landwirtschaftliches Anwesen wird unterschrieben, doch statt der erhofften Genehmigung folgen die Ablehnung der Behörde und die Mitteilung, dass ein Siedlungsunternehmen sein Vorkaufsrecht ausübt. Der Grund: Die Veräußerung führe zu einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden. Doch die Verkäufer – eine Erbengemeinschaft – haben eine Besonderheit: Eines ihrer Mitglieder ist das Land Niedersachsen, wenn auch nur mit einem winzigen Anteil. In einem Beschluss vom 03.12.2020 musste das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 10 W 14/20 (Lw)) klären, ob dieser kleine staatliche Anteil ausreicht, um den gesamten Verkauf von der behördlichen Genehmigungspflicht zu befreien und damit das Vorkaufsrecht auszuhebeln.
Warum wurde ein Kaufvertrag für Ackerland blockiert?
Am 07. März 2019 beurkundete ein Notar den Kaufvertrag über ein landwirtschaftliches Anwesen in Ort10. Die Verkäuferin war eine Erbengemeinschaft, die das rund 2,8 Hektar große Grundstück des verstorbenen Herrn CC für einen Kaufpreis von 99.500 Euro an die Käufer veräußerte. Unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft befand sich auch das Land Niedersachsen mit einem Miteigentumsanteil von 4/144. Wie bei solchen Geschäften üblich, beantragte der Notar am 29. März 2019 die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) beim zuständigen Landkreis Osnabrück. Die Behörde verlängerte die Prüffrist zweimal, bevor am 26. Juni 2019 eine Siedlungsgesellschaft erklärte, ihr Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSiedlG) auszuüben. Einen Tag später, am 27. Juni 2019, erging der Bescheid des Landkreises: Die Genehmigung wurde versagt. Zur Begründung hieß es, der Verkauf führe zu einer „ungesunden Verteilung von Grund und Boden“. Gleichzeitig teilte die Behörde den Käufern mit, dass die Siedlungsgesellschaft ihr Vorkaufsrecht wirksam ausgeübt habe. Die Käufer wollten dies nicht akzeptieren und beantragten am 05….