Die Betriebsgefahr des Motorrades bei Wildunfällen stand im Fokus, nachdem ein Beifahrer durch die Kollision mit einem Fasan 17.000 Euro Schmerzensgeld forderte. Juristen stritten, ob die Kollision mit dem Wildtier wirklich als höhere Gewalt galt oder die Fahrgeschwindigkeit entscheidend für die schweren Verletzungen war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 30/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
- Datum: 24.09.2025
- Aktenzeichen: 5 U 30/25
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Haftungsrecht
- Das Problem: Ein Motorradbeifahrer wurde schwer verletzt, als während der Fahrt ein Fasan gegen seinen Helm prallte und das Motorrad stürzte. Er verlangte von der Motorradversicherung Schmerzensgeld für seine schweren Verletzungen. Die Vorinstanz hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, das Motorrad habe nicht zum Unfall beigetragen.
- Die Rechtsfrage: Ist die Verletzung durch einen auffliegenden Fasan dem Betrieb des Motorrades zuzurechnen? Oder gilt der Unfall als unvermeidbare Höhere Gewalt, für die keine Haftung besteht?
- Die Antwort: Die Versicherung muss zahlen. Die Bewegung und die hohe Geschwindigkeit des Motorrades verstärkten die Aufprallkraft erheblich und waren ursächlich für die Schwere der Verletzungen. Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier stellt kein Ereignis höherer Gewalt dar, da es ein typisches, vorhersehbares Risiko ist.
- Die Bedeutung: Auch ohne direktes Verschulden des Fahrers muss die Versicherung zahlen, wenn die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zur Entstehung der schweren Verletzungen beiträgt. Der Beifahrer erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.000,00 € zugesprochen.
Haftet Versicherung für Wildunfall des Beifahrers?
Ein Motorradunfall, ausgelöst durch einen Fasan im Tiefflug, führte zu schwersten Verletzungen bei einem Beifahrer. Die Haftpflichtversicherung des Halters lehnte eine Zahlung ab und berief sich auf höhere Gewalt – ein unabwendbares, schicksalhaftes Ereignis. Doch das Oberlandesgericht Oldenburg sah den Fall in seinem Urteil vom 24. September 2025 (Az. 5 U 30/25) grundlegend anders. Es stellte klar, dass die bloße Anwesenheit und Geschwindigkeit des Motorrads ausreichten, um die volle Haftung aus der sogenannten Betriebsgefahr auszulösen und sprach dem verletzten Beifahrer ein erhebliches Schmerzensgeld zu.
Was genau passierte bei dem Fasan-Unfall?
Der Vorfall, der zu diesem Rechtsstreit führte, ereignete sich am 1. Mai 2023. Der Kläger saß als Sozius auf einem Motorrad, das bei der beklagten Versicherung haftpflichtversichert war. Während der Fahrt, bei einer Geschwindigkeit von mutmaßlich über 100 km/h, kollidierte ein plötzlich auftauchender Fasan mit dem Kopf und Helm des Beifahrers. Die Wucht des Aufpralls war so enorm, dass der Vogel laut Ermittlungsakte in drei Teile zerrissen wurde und der Kläger vom Motorrad stürzte. Die Folgen für den Beifahrer waren verheerend. Er erlitt unter anderem eine Fraktur des dritten Halswirbelbogens, Brüche der Augenhöhlen und des Nasenbeins sowie multiple, großflächige Schürfwunden und Hautdefekte bis zum dritten Verbrennungsgrad an Hüfte und Bein. Nach einer notfallmäßigen Erstversorgung wurde er per Hubschrauber in eine Spezialklinik verlegt, wo er vom 1. Mai bis zum 30. Mai 2023 stationär behandelt werden musste. Zwei Operationen zur Wundreinigung fanden unter Vollnarkose statt, gefolgt von einer Hauttransplantation. Eine weitere Operation am Mittelfinger war am 14….