Ein langjähriger Fahrer, der seit 2007 krankheitsbedingt fehlte, behauptete, er könne die negative Gesundheitsprognose widerlegen, indem er eine plötzliche Genesung meldete. Allein diese Behauptung reichte vor Gericht nicht aus; die mangelnde Mitwirkung im betrieblichen Eingliederungsmanagement kostete ihn den Job. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 SLa 87/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 09.08.2024
- Aktenzeichen: 10 SLa 87/24
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht
- Das Problem: Ein langjähriger Lader und Fahrer wurde von seinem Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Grund waren seine häufigen und langen krankheitsbedingten Fehlzeiten in den Vorjahren. Der Mitarbeiter wehrte sich gerichtlich gegen die Entlassung.
- Die Rechtsfrage: Durfte die Firma den Mitarbeiter wegen seiner vielen Krankheitstage rechtmäßig entlassen, obwohl dieser zwischenzeitlich seine Genesung behauptete?
- Die Antwort: Ja, die Kündigung ist wirksam. Der Mitarbeiter konnte nicht ausreichend belegen, dass seine Genesung dauerhaft ist. Zudem hat er nicht ausreichend an der Klärung der betrieblichen Wiedereingliederung mitgewirkt.
- Die Bedeutung: Wenn vergangene Krankheiten eine negative Prognose für die Zukunft begründen, muss der Arbeitnehmer diese durch konkrete medizinische Befunde widerlegen. Blockiert der Arbeitnehmer die Durchführung einer betrieblichen Wiedereingliederung, kann dies die Kündigung rechtfertigen.
Negative Gesundheitsprognose: Wie widerlegt man sie?
Ein Arbeitnehmer, der über Jahre hinweg immer wieder krankheitsbedingt ausfällt, erhält die Kündigung. Vor Gericht beteuert er, die Ursache sei gefunden und er sei nun vollständig und dauerhaft gesund. Reicht diese Behauptung, um den Job zu retten? Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Beschluss vom 09. August 2024 (Aktenzeichen: 10 SLa 87/24) eine klare Antwort gegeben und damit die entscheidende Rolle der Beweislast des Arbeitnehmers in solchen Fällen beleuchtet. Es ist eine Entscheidung, die zeigt, dass im Arbeitsrecht die bloße Hoffnung auf Besserung nicht genügt – es braucht Fakten.
Warum führten häufige Krankheiten zur Kündigung?
Im Zentrum des Falles stand ein Mann, der seit 2007 als Lader und Fahrer für seinen Arbeitgeber tätig war. Über die Jahre hatten sich krankheitsbedingte Fehlzeiten gehäuft. Am 20. September 2023 zog der Arbeitgeber die Konsequenz und kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. März 2024. Die Begründung: eine Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Erkrankungen. Der Lader und Fahrer wehrte sich juristisch. Vor dem Arbeitsgericht Aachen unterlag er jedoch in erster Instanz. Das Gericht sah die Kündigung als sozial gerechtfertigt an. Unbeirrt legte der Mann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ein. Seine Argumentation war auf den ersten Blick überzeugend: Die Kündigung sei unwirksam, weil es zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs keine Negative Gesundheitsprognose mehr gegeben habe. Er sei inzwischen vollständig genesen. Als Ursache für seine früheren Ausfälle brachte er den Verdacht auf Narkolepsie ins Spiel, eine neurologische Erkrankung, die sich durch Symptome wie Tagesschläfrigkeit und plötzliche Schlafattacken äußert. Er habe sich in fachärztlicher Behandlung und in einem Schlaflabor befunden. Seine Ärzte, so behauptete er, würden nun eine vollständige Ausheilung bestätigen….