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Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung: Nutzungsausfall des Dienstwagens?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Senior Manager (schwerbehindert), seit 1997 bei einem Software-Riesen, wurde nach 14 Monaten Krankheit entlassen. Zusätzlich zur Anfechtung der Entlassung kämpfte er um Tausende Euro Nutzungsausfallentschädigung für den Dienstwagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 662/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 13.04.2023
  • Aktenzeichen: 6 Sa 662/22
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag, Auslagenerstattung

  • Das Problem: Ein langjähriger, schwerbehinderter Mitarbeiter wurde nach langer Krankheit gekündigt. Er klagte gegen die Kündigung und die in der Personalakte gesammelten Abmahnungen. Zusätzlich forderte er die Erstattung von Telefonkosten und eine Entschädigung für den ihm entzogenen Dienstwagen.
  • Die Rechtsfrage: Durfte der Arbeitgeber den Mitarbeiter kündigen, weil er angeblich Pflichten verletzte oder die Stelle wegfiel? Muss der Arbeitgeber die Kosten für Telekommunikation und den geldwerten Vorteil des fehlenden Firmenwagens ersetzen?
  • Die Antwort: Nein. Die Kündigung war weder verhaltens- noch betriebsbedingt gerechtfertigt und somit unwirksam. Das Gericht ordnete die Entfernung mehrerer Abmahnungen an und sprach dem Mitarbeiter Telekommunikationskosten und die Nutzungsausfallentschädigung für den Dienstwagen zu.
  • Die Bedeutung: Der Arbeitgeber trägt die volle Beweislast dafür, dass Abmahnungen und Kündigungsgründe (auch bei betriebsbedingter Kündigung) stichhaltig sind. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Dienstwagen muss bei Entzug als Teil der Vergütung entschädigt werden.

Kündigung bei Schwerbehinderung: Wann ist sie unwirksam?

Ein langjähriger, schwerbehinderter Mitarbeiter wird nach über 14 Monaten Krankheit gekündigt. Das Unternehmen führt erst Fehlverhalten, dann eine Umstrukturierung als Gründe an. Doch das Landesarbeitsgericht Köln erklärte die Kündigung in seinem Urteil vom 13. April 2023 (Az. 6 Sa 662/22) für unwirksam. Die Entscheidung ist eine Meisterklasse darin, wie Gerichte die Argumente eines Arbeitgebers Schicht für Schicht analysieren und auf ihre Stichhaltigkeit prüfen – und warum ein einziger strategischer Fehler des Unternehmens dessen gesamte Argumentation zum Einsturz bringen kann.

Warum eskalierte ein Konflikt um Dienstwagen und E-Mails?

Die Geschichte beginnt mit einem Arbeitsverhältnis, das fast ein Vierteljahrhundert währte. Seit dem 1. Juli 1997 war der 1966 geborene Kläger bei einem internationalen Softwareunternehmen als „Senior Corporate Account Manager“ beschäftigt. Sein Vertrag sicherte ihm ein stattliches Einkommen: 8.750,00 € brutto Monatsgehalt plus eine variable Jahreszahlung von 45.500,00 €. Zum Paket gehörte auch ein Firmenwagen, dessen privater Nutzungsanteil mit 569,00 € pro Monat als Geldwerter Vorteil versteuert wurde. Der Mitarbeiter, dem ein Grad der Behinderung von 40 zuerkannt und der einem Schwerbehinderten gleichgestellt war, arbeitete aus dem Homeoffice. Im März 2020 änderte sich alles. Der Mann erkrankte und fiel für über 14 Monate, bis zum 1. Juni 2021, aus. Während dieser Zeit gab er seinen Dienstwagen zurück. Doch nach seiner Genesung erhielt er keinen neuen. Parallel dazu spitzte sich die Lage an anderer Front zu. Das Unternehmen stellte ab Juli 2020 die Erstattung seiner Mobilfunkkosten ein und erteilte zwischen November 2020 und Juni 2021 eine Serie von Abmahnungen….


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