Eine Angestellte im öffentlichen Dienst fälschte ihre Stempelzeit um nur 30 Minuten. Ihr Arbeitgeber reagierte mit einer sofortigen Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs. Trotz erwiesenem Vertrauensverlust musste die Kündigung zurückgenommen werden. Der Grund lag in einem einzigen, fehlenden Dokument. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 SLa 9/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg‑Vorpommern
- Datum: 09.09.2025
- Aktenzeichen: 5 SLa 9/25
- Verfahren: Berufungsverfahren gegen Kündigungsschutzklage
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Personalvertretungsrecht
- Das Problem: Eine Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst buchte ihre Arbeitszeit an mehreren Tagen falsch. Der Arbeitgeber warf ihr vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug vor. Er sprach nacheinander zwei ordentliche Kündigungen aus.
- Die Rechtsfrage: Ist eine Kündigung wegen absichtlicher Falscheintragung von Arbeitszeit ohne vorherige Abmahnung zulässig? Und: Wird eine Kündigung unwirksam, wenn dem Personalrat wichtige Einwände des Mitarbeiters vorenthalten wurden?
- Die Antwort: Ja und Ja. Die zweite Kündigung ist wirksam, da die Falschbuchung einen schweren Vertrauensbruch darstellte. Die erste Kündigung war unwirksam, weil der Personalrat nicht vollständig über die Einlassungen der Mitarbeiterin informiert wurde.
- Die Bedeutung: Der vorsätzliche Missbrauch der Zeiterfassung rechtfertigt in der Regel eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung. Bei Kündigungen im öffentlichen Dienst muss der Arbeitgeber den Personalrat umfassend informieren und ihm alle entlastenden Stellungnahmen vorlegen.
Kündigung ohne Abmahnung bei falscher Zeiterfassung?
Eine halbe Stunde zu viel auf dem Zeitkonto – ein Versehen oder vorsätzlicher Betrug? Und reicht ein solcher Vorfall für eine fristlose Kündigung, selbst ohne vorherige Abmahnung? Mit dieser Kernfrage beschäftigte sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 9. September 2025 (Az.: 5 SLa 9/25). Der Fall einer Ingenieurin im öffentlichen Dienst zeigt, wie schmal der Grat zwischen einem verzeihlichen Fehler und einem irreparablen Vertrauensbruch sein kann und warum ein formaler Fehler eine ansonsten wirksame Kündigung zu Fall bringen kann.
Warum führten drei Dienstreisen zur doppelten Kündigung?
Die Geschichte beginnt im Oktober 2023. Eine Diplomingenieurin, seit dem 1. Januar 2021 als Sachbearbeiterin beim beklagten Land angestellt und mit einem Monatsgehalt von 5.385,93 Euro brutto vergütet, gerät wegen ihrer Arbeitszeiterfassung ins Visier ihres Arbeitgebers. Ihre Dienststelle nutzt ein elektronisches System, bei dem sich Mitarbeiter per Chip an Terminals an- und abmelden. Korrekturen oder Nacherfassungen, etwa für Dienstreisen, müssen vom Vorgesetzten genehmigt werden. Der Konflikt entzündet sich an drei Außenterminen im Innenministerium. Am 12. Oktober 2023 war die Ingenieurin laut Wachbuch von 08:15 Uhr bis 09:45 Uhr im Ministerium. Erst um 10:05 Uhr buchte sie sich in ihrer Dienststelle ein. Später beantragte sie jedoch eine nachträgliche Korrektur: Ihr Arbeitstag habe bereits um 07:00 Uhr mit dem direkten Weg zum Ministerium begonnen. Eine Woche später, am 19. Oktober, war sie von 08:20 Uhr bis 09:30 Uhr im Ministerium, ging danach aber nach Hause und stempelte erst um 11:25 Uhr in der Dienststelle ein. Auch hier beantragte sie eine Nacherfassung, diesmal ab 07:30 Uhr. Am 20….