Eine Altenpflegerin im Gesundheitswesen kündigte und kündigte nach einem heftigen Streit die Krankschreibung an. Der Arbeitgeber forderte, dass die Äußerung den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern müsse. Trotz der expliziten Drohung war die zeitliche Koinzidenz für das Gericht nicht ausschlaggebend; die entscheidende Frage war, ob der Konflikt die eigentliche Ursache darstellte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 SLa 31/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 12.09.2024
- Aktenzeichen: 8 SLa 31/24
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlung, Beweisrecht
- Das Problem: Eine Altenpflegerin kündigte ihren Job und geriet kurz darauf in eine heftige Auseinandersetzung mit der Geschäftsführung. Unmittelbar danach kündigte sie an, sich krankschreiben zu lassen, und reichte ärztliche Atteste bis zum Ende der Kündigungsfrist ein. Der Arbeitgeber verweigerte deshalb die Zahlung des Lohns im Krankheitsfall.
- Die Rechtsfrage: Kann ein Arbeitgeber den Beweiswert einer ärztlichen Krankschreibung allein dadurch erschüttern, dass der Mitarbeiter nach einem Streit angekündigt hatte, er werde sich krankmelden?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht bestätigte den vollen Anspruch der Mitarbeiterin auf Entgeltfortzahlung. Die bloße Ankündigung, sich krankschreiben zu lassen, reicht nicht aus, um die ärztliche Diagnose ernsthaft anzuzweifeln.
- Die Bedeutung: Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist sehr hoch. Arbeitgeber müssen konkrete und substantielle Tatsachen vorlegen, um ernsthafte Zweifel zu begründen; bloßes Argwöhnen oder Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einem Streit genügen hierfür nicht.
Krankmeldung angekündigt: Beweiswert erschüttert?
Darf ein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, weil eine Mitarbeiterin nach einem Streit ankündigt, sie werde sich „krankschreiben lassen“? Mit dieser Frage befasste sich das Landesarbeitsgericht Köln in einem Beschluss vom 12. September 2024 (Aktenzeichen: 8 SLa 31/24) und lieferte eine klare Antwort auf die Frage, wann der hohe Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich erschüttert ist – und wann nicht. Der Fall zeigt eindrücklich, dass der Kontext einer solchen Äußerung entscheidend ist.
Warum führte ein Streit zur Zahlungsverweigerung?
Die Geschichte beginnt mit einem bereits angespannten Arbeitsverhältnis. Eine Altenpflegerin, seit dem 1. August 2020 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt, reichte am 7. Juni 2023 ihre Eigenkündigung zum 15. Juli 2023 ein. Knapp eine Woche später, am 13. Juni 2023, eskalierte die Situation. Es kam zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen der Pflegerin und einer Gesellschafterin des Unternehmens. Direkt im Anschluss vertraute die Altenpflegerin einer Kollegin an, sie habe „auf das Ganze keine Lust mehr“ und werde sich „krankschreiben lassen“. Noch am selben Tag verließ sie die interne WhatsApp-Gruppe für Praxisanleiter und reichte kurz darauf zwei ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Die erste deckte den Zeitraum vom 13. bis zum 25. Juni 2023 ab, die zweite schloss nahtlos an und reichte bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses am 15. Juli 2023. Sie nahm ihre Arbeit nicht wieder auf. Der Arbeitgeber sah in der angekündigten Krankschreibung und dem Verlassen der Chat-Gruppe ein klares Indiz für eine vorgetäuschte Erkrankung….